<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/feedall" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>Mitgliederversammlung OV-Mitte: Alles</title>
            <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/feedall</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/img/logo.png</url>
                <title>Mitgliederversammlung OV-Mitte: Alles</title>
                <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/feedall</link>
            </image><item>
                        <title>Ä1 zu A2: Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des OV SB Mitte</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Geschaftsordnung-der-Mitgliederversammlung-des-OV-SB-Mitte-3294/105855</link>
                        <author>Reinhard Schneeweiß (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Geschaftsordnung-der-Mitgliederversammlung-des-OV-SB-Mitte-3294/105855</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58787_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 5 bis 7 löschen:</h4><div><p><br>Diese Geschäftsordnung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ist </del>gilt für die Mitgliederversammlung – ist aber gedacht für alle Gremien und Organe der Grünen des Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte. Sie </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 13 bis 16 löschen:</h4><div><p><br>Die Versammlungen der Ortsverbandsmitglieder finden <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">außerhalb der Schulferien des Saarlands, </del>mindestens zweimal pro Jahr statt.<br></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Präambel: lediglich grammatikalische Richtigstellung</p>
<p>§ 1: Die Beschränkung auf die Nicht-Ferienzeit führt m. E. zu einer zu großen Einschränkung. Bei bis zu 15 Wochen Schulferien wird die Festlegung von Terminen noch schwerer in der Restzeit. Für Nichtlehrer:innen und Mitglieder ohne Kinder ist der Unterschied Ferien/Nichtferien auch nicht ganz so relevant. Die Berücksichtigung von Schulferien sind eher eine gängige Praxis als eine Muss-Vorschrift, die deswegen nicht textlich verfasst sein sollte.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 07 May 2026 15:46:38 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä10 zu A1: Vorgeschlagener neuer Satzungstext (Satzungsänderungsantrag S2)</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105627</link>
                        <author>Lukas Anstett (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105627</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58787_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 53 bis 55:</h4><div><p>(3) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schließlich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Mitgliederversammlung</ins> entscheidet <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">sie </del>über sämtliche Aufgaben des Ortsverbandes, die keinem anderen Organ übertragen sind. Insbesondere gehört hierzu die Aufstellung der Kandidat<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">*</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">:</ins>innenlisten zu Kommunalwahlen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> im Stadtbezirk Saarbrücken-Mitte</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 60 bis 84:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(5) Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5) Mitgliederversammlungen sind mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und den einzuhaltenden Antragsfristen einzuberufen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist auf eine Woche (Datum des Poststempels) verkürzt werden. Die Einladung erfolgt per E-Mail an die zuletzt bekannte Adresse und durch Ankündigung auf der Webseite des Ortsverbandes. Mitglieder, die keine E-Mail- Adresse angegeben haben, werden postalisch eingeladen.</p><p>(6) <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens zehn Prozent der anwesenden stimmberechtigen Ortsverbandsmitglieder beschlussfähig.<br><br>(7) Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.<br><br>(8) </ins>Die Mitgliederversammlung tagt grundsätzlich öffentlich, solange der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ortsverbandvsorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Vorstand</ins> keine abweichende Regelung trifft. Auf Antrag stimmt die Mitgliederversammlung in der Sitzung über die Öffentlichkeit der Versammlung ab.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(7) Mitgliederversammlungen sind mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und den einzuhaltenden Antragsfristen einzuberufen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist auf eine Woche (Datum des Poststempels) verkürzt werden. Die Einladung erfolgt per E-Mail an die zuletzt bekannte Adresse und durch Ankündigung auf der Webseite desOrtsverbandes. Mitglieder, die keine E-Mail- Adresse angegeben haben, werden postalisch eingeladen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(9) Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden stimmberechtigen Mitglieder erforderlich.<br><br>§ 5 Anträge<br><br>(1) Anträge und Änderungsanträge können von stimmberechtigten Ortsverbandsmitgliedern, dem Ortsverbandsvorstand, anerkannten Arbeitsgemeinschaften und der Antragskommission an die Mitgliederversammlung gestellt werden.<br><br>(2) Anträge müssen spätestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung gestellt werden.<br><br>(3) Änderungsanträge müssen spätestens 48 Stunden vor der Mitgliederversammlung gestellt werden.<br><br>(4) Anträge und Änderungsanträge sind schriftlich beim Ortsverbandsvorstand einzureichen. Eine digitale Einreichung ist möglich.<br><br>(5) Dringlichkeitsanträge sind Anträge, die nicht innerhalb der Fristen eingegangen sind. Sie bedürfen zu ihrer Behandlung in der Mitgliederversammlung der Zustimmung der einfachen Mehrheit. Ausgenommen davon sind Anträge der Antragskommission im Rahmen ihrer Arbeit.<br><br>(6) Die Mitgliederversammlung kann eine Antragskommission einsetzen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(8) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens zehn Prozent der anwesenden stimmberechtigen Ortsverbandsmitglieder beschlussfähig.</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Eine Antragskommission besteht aus zwei für die Dauer von maximal zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern und zwei durch den Vorstand eingesetzten Mitgliedern.</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(9) Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden stimmberechtigen Mitglieder erforderlich.</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Sie bereitet die Behandlung von Anträgen und Änderungsanträgen in Zusammenarbeit mit den Antragsteller:innen vor.</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(10) Anträge können von stimmberechtigten Ortsverbandsmitgliedern, dem Ortsverbandsvorstand und anerkannten Arbeitsgemeinschaften an die Versammlung gestellt werden. Diese Anträge müssen spätestens am siebten Werktag vor der Mitgliederversammlung in Schriftform an den Ortsverbandsvorstand gestellt werden. Eine digitale Einreichung ist möglich.</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Ihre Empfehlungen bilden die Grundlage des Abstimmungsverfahrens, bedürfen aber der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Über diese Empfehlungen wird zuerst abgestimmt.</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(11) Dringlichkeitsanträge sind Anträge, die nicht innerhalb der Fristen eingegangen sind. Sie bedürfen zu ihrer Behandlung in der Mitgliederversammlung der Zustimmung der einfachen Mehrheit.</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Empfehlungen der Antragskommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig.</li></ul><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">6</ins> Ortsverbandsvorstand</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 139:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">7</ins> Finanzen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 152:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">8</ins> Wahlen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 163:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">9</ins> Urabstimmung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 167:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Haftung und Vermögen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 174:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">10</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">11</ins> Auflösung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 180:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">11</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">12</ins> Inkrafttreten und Wirksamkeit</strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Überarbeitung des Paragraphen zur Mitgliederversammlung:</p>
<ul>
<li>§ 4 (3) - Der OV kann nicht über Kandidierende bei Kommunalwahlen im ganzen Stadtgebiet entscheiden, diese Verantwortung liegt beim KV</li>
<li>Absätze zu Anträgen in § 5 (neu) ausgelöst. Beinhaltet Ä2 von Christian Fiebrig (Antragsfrist 7 Tage vor der Versammlung)</li>
<li>Änderungsantragsfrist explizit erwähnt (48 Stunden vorher). Bisher gibt es hierfür keine Regelung, weswegen wahrscheinlich die Regelung für den LPT greift. Es ist besser, das klar zu regeln.</li>
<li>Einführung der Möglichkeit, eine Antragskommission einzusetzen.</li>
</ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 04 May 2026 13:31:26 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä10 zu Satzung OV Mitte</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Satzung-OV-Mitte-8871/105626</link>
                        <author>Lukas Anstett (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Satzung-OV-Mitte-8871/105626</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_58790_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 3 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 6 bis 7 einfügen:</h4><div><p>Gebietsverband im Sinne des § 4 Abs. 2 Parteiengesetz mit Sitz in Saarbrücken. Sein Tätigkeitsbereich ist der Bezirk Mitte der Landeshauptstadt Saarbrücken<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(2) Die Satzungen des <strong>Landesverbandes </strong>Saar und des Bundesverbandes<br>einschließlich Frauenstatut und Vielfaltsstatut sind für den Ortsverband<br>verbindlich und finden sinngemäß Anwendung. Davon abweichende<br>Regelungen sind, soweit zulässig, nur durch die Satzung und die<br>Geschäftsordnung des Ortsverbandes möglich</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 9 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>Für die Aufnahme als Mitglied und die Beendigung der Mitgliedschaft, die Rechte </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 12 bis 14:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 3 Rechte und Pflichten</strong><strong>der Mitglieder</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Jedes Mitglied hat das Recht und die Aufgabe, an der politischen Willensbildung der Partei im Rahmen der Satzung mitzuwirken, insbesondere durch </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 17 bis 20:</h4><div><p>an Landesversammlungen durch Beteiligung an Aussprachen, Abstimmungen und Stellung von Anträgen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(3) Jedes Mitglied gibt bei Eintritt in der Regel eine gültige E-Mail-Adresse an und<br>teilt spätere Änderungen unverzüglich der Orts- oder Landesgeschäftsstelle mit,<br>um eine schnelle Kommunikation und zuverlässige Erreichbarkeit für<br>satzungsgemäße Mitteilungen und Informationen über Maßnahmen zur<br>Erfüllung des Verbandszwecks zu gewährleisten</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Jedes Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag. Dies ist in der Regel 1 % des Nettoeinkommens aber min. 10 Euro bei Einkommenssteuerpflichtigen bzw. min. 5 </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 25 bis 26:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Beitragsreduzierungen sind nur im Einzelfall und aus gewichtigen<br>sozialen Gründen möglich. Sie bedürfen eines Beschlusses des zuständigen Organs<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 29 bis 30 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6) </ins>Im Übrigen gelten die Regelungen der Landessatzung und der Beitrags- und </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 32 bis 39:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">3</ins> Gliederung des Ortsverbandes</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der räumliche Geltungsbereich des Ortsverbandes deckt sich mit den administrativen und politischen Gliederungen des Stadtbezirks Saarbrücken Mitte. Ortsteilverbände können auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gegründet werden.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der räumliche Geltungsbereich des Ortsverbandes deckt sich mit den administrativen und politischen Gliederungen des Stadtbezirks Saarbrücken Mitte.</ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 5 Organe des Ortsverbandes</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Die Organe des Ortsverbandes sind:</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 41 bis 98:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 4 Mitgliederversammlung</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2. Ortsverbandsvorstand sowie alle zu bildenden Kommissionen sind zu mindestens 50 Prozent mit Frauen zu besetzen. Sollte keine Frau für einen den Frauen zustehenden Platz kandidieren oder gewählt werden, so kann an ihrer Stelle auch ein Mann kandidieren bzw. gewählt werden.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Die Mitgliederversammlung entscheidet über Anträge des Ortsverbandsvorstandes, der Mitglieder, anerkannten Arbeitsgemeinschaften sowie über Dringlichkeitsanträge. Ihr obliegt die Beschlussfassung über alle Satzungen und Ordnungen des Ortsverbandes.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 6 Mitgliederversammlung</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2) Die Mitgliederversammlung wählt den Ortsverbandsvorstand und die Delegierten des Ortsverbandes für die entsprechenden Vertreterversammlungen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1. Die Mitgliederversammlung entscheidet über Anträge des Ortsverbandsvorstandes, der Mitglieder, der Ortsteilverbände, Arbeitsgemeinschaften sowie über Initiativanträge. Ihr obliegt die Beschlussfassung über alle Satzungen und Ordnungen des Ortsverbandes.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) Die Mitgliederversammlung entscheidet über sämtliche Aufgaben des Ortsverbandes, die keinem anderen Organ übertragen sind. Insbesondere gehört hierzu die Aufstellung der Kandidat:innenlisten zu Kommunalwahlen im Stadtbezirk Saarbrücken-Mitte.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2. Die Mitgliederversammlung wählt den Ortsverbandsvorstand und die Delegierten des Ortsverbandes für die entsprechenden Vertreterversammlungen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4) Die Mitgliederversammlung wird mindestens zweimal jährlich vom Ortsverbandsvorstand einberufen. Sie ist auf Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern oder 10 Prozent der Mitglieder vom Vorstand einzuberufen, wenn die Antragsteller dies unter Angabe einer Tagesordnung beantragen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3. Schließlich entscheidet sie über sämtliche Aufgaben des Ortsverbandes, die keinem anderen Organ übertragen sind. Insbesondere gehört hierzu die Aufstellung der Kandidat*innenlisten zu Kommunalwahlen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5) Mitgliederversammlungen sind mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und den einzuhaltenden Antragsfristen einzuberufen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist auf eine Woche (Datum des Poststempels) verkürzt werden. Die Einladung erfolgt per E-Mail an die zuletzt bekannte Adresse und durch Ankündigung auf der Webseite des<br>Ortsverbandes. Mitglieder, die keine E-Mail- Adresse angegeben haben, werden postalisch eingeladen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4. Die Mitgliederversammlung wird mindestens zweimal jährlich vom Ortsverbandsvorstand einberufen. Sie ist auf Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern oder 10 Prozent der Mitglieder vom Vorstand einzuberufen, wenn die Antragsteller dies unter Angabe einer Tagesordnung beantragen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens zehn Prozent der anwesenden stimmberechtigen Ortsverbandsmitglieder beschlussfähig.<br>(5) Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.<br><br>(6) Die Mitgliederversammlung tagt grundsätzlich öffentlich, solange der<br>Vorstand keine abweichende Regelung trifft. Auf Antrag stimmt die<br>Mitgliederversammlung in der Sitzung über die Öffentlichkeit der Versammlung<br>ab.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(9) Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden stimmberechtigen Mitglieder erforderlich.<br><br>§ 5 Anträge</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5. Mitgliederversammlungen sind mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und den einzuhaltenden Antragsfristen einzuberufen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist auf eine Woche (Datum des Poststempels) verkürzt werden. Die Einladung erfolgt per E-Mail an die zuletzt bekannte Adresse und durch Ankündigung auf der Webseite des<br>Ortsverbandes. Mitglieder, die keine E-Mail- Adresse angegeben haben, werden postalisch eingeladen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Anträge und Änderungsanträge können von stimmberechtigten Ortsverbandsmitgliedern, dem Ortsverbandsvorstand, anerkannten Arbeitsgemeinschaften und der Antragskommission an die Mitgliederversammlung gestellt werden.(2) Anträge müssen spätestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung gestellt werden.<br><br>(3) Änderungsanträge müssen spätestens 48 Stunden vor der Mitgliederversammlung gestellt werden.<br><br>(4) Anträge und Änderungsanträge sind schriftlich beim Ortsverbandsvorstand einzureichen. Eine digitale Einreichung ist möglich.<br><br>(5) Dringlichkeitsanträge sind Anträge, die nicht innerhalb der Fristen eingegangen sind. Sie bedürfen zu ihrer Behandlung in der Mitgliederversammlung der Zustimmung der einfachen Mehrheit. Ausgenommen davon sind Anträge der Antragskommission im Rahmen ihrer Arbeit.<br><br>(6) Die Mitgliederversammlung kann eine Antragskommission einsetzen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6. Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von zehn Prozent der anwesenden stimmberechtigen Ortsverbandsmitglieder beschlussfähig.</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Eine Antragskommission besteht aus zwei für die Dauer von maximal zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern und zwei durch den Vorstand eingesetzten Mitgliedern.</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7. Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden stimmberechtigen Mitglieder erforderlich.</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Sie bereitet die Behandlung von Anträgen und Änderungsanträgen in Zusammenarbeit mit den Antragsteller:innen vor.</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8. Anträge können von stimmberechtigten Ortsverbandsmitgliedern, Ortsteilverbänden, dem Ortsverbandsvorstand und Arbeitsgemeinschaften an die Versammlung gestellt werden. Diese Anträge müssen spätestens am siebten Werktag vor der Mitgliederversammlung in Schriftform an den Ortsverbandsvorstand gestellt werden. Eine digitale Einreichung ist möglich.<br>9. Initiativanträge sind solche Anträge, die nicht innerhalb der Fristen eingegangen sind. Sie bedürfen zu ihrer Behandlung in der Mitgliederversammlung der Zustimmung der einfachen Mehrheit.</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Ihre Empfehlungen bilden die Grundlage des Abstimmungsverfahrens, bedürfen aber der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Über diese Empfehlungen wird zuerst abgestimmt.</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 7 Ortsverbandsvorstand</strong></p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Empfehlungen der Antragskommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig.</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1. Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend. Er wird durch die beiden Vorsitzenden nach außen vertreten. Der Ortsverbandsvorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 6 Ortsverbandsvorstand</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2. Der Ortsverbandsvorstand wird gewählt von der Mitgliederversammlung. Er besteht aus:</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend. Er wird durch die beiden Sprecher:innen nach außen vertreten.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Sprecherin und einem Sprecher als Vorsitzende</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">a) Der Ortsverbandsvorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung.<br>b) Der Ortsverbandsvorstand ist Arbeitgeber der Beschäftigten des<br>Ortsverbandes<br><br>c) Die beiden Sprecher:innen des Ortsverbandsvorstandes können den<br>Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten. Die Vollmacht ist begrenzt<br>auf die Dauer der Amtszeit. Sie kann jederzeit durch Beschluss des<br>Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.(2) Der Ortsverbandsvorstand wird gewählt von der Mitgliederversammlung. Er besteht aus:</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Schatzmeisterin bzw. einem Schatzmeister</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei Sprecher:innen als Vorsitzende</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">als stellvertretende Vorsitzende bzw. stellvertretender Vorsitzender</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei stellvertretenden Vorsitzenden</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Beisitzerinnen bzw. Beisitzern</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>eine:r Schatzmeister:in</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Über die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer entscheidet die Mitgliederversammlung.</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>maximal vier Beisitzer:innen</li></ul><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) Sowohl die Vorstandsplätze als Ganzes als auch die beiden Plätze der<br>Vorsitzenden und die beiden Plätze der stellvertretenden Vorsitzenden werden<br>nach dem Frauenstatut mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt</ins>.<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(4) </ins>Alle Gewählten bilden den Vorstand. Die Geschäfte des Ortsverbandes führt der geschäftsführende Vorstand bestehend aus <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sprecherin, Sprecher</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Vorsitzenden, stellvertenden Vorsitzenden</ins> und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schatzmeisterin bzw. </del>Schatzmeister<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">:in</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Die Amtszeit der Mitglieder im Ortsverbandsvorstand beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl in den Vorstand ist möglich. Scheiden einzelne Vorstandsmitglieder </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 101 bis 112:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6)</ins> Die Wahl in den Ortsverbandsvorstand schließt die gleichzeitige Wahrnehmung von Mandaten und anderen Parteiämtern nicht aus.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(7) Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich mitgliederöffentlich. Die<br>Öffentlichkeit ist jedoch insbesondere auszuschließen:<br><br>• bei der Behandlung von Personalangelegenheiten,<br>• bei der Behandlung von Mitgliederdaten,<br>• bei der Behandlung von Vertragsentwürfen bzw. Änderungsentwürfen zu<br>bestehenden Verträgen,<br>• bei der Behandlung der Ergebnisse von angestellten Preisvergleichen,<br>• bei der Behandlung von Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten (auch<br>Mietverträgen),<br>• bei der Behandlung von Schlichtungsverfahren nach<br>Landesschiedsgerichtsordnung<br><br>Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist schriftlich zu begründen.<br><br>(8) Ort und Zeit der Vorstandssitzungen sind dem Ortsverband in geeigneter<br>Weise bekannt zu geben. Über Sitzungen des Ortsverbandvorstandes sind<br>Beschlussprotokolle zu führen</ins>. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Diese sind auf Verlangen den Mitgliedern des<br>Ortsverbandes auszuhändigen.<br><br>(9) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und macht diese den<br>Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt.<br><br>(10) </ins>Der Ortsverbandsvorstand bzw. einzelne Mitglieder des Ortsverbandvorstandes sind jederzeit abwählbar durch die Wahl eines neuen Mitgliedes in den Ortsverbandsvorstand. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Diese Form der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Eine</ins> Abwahl kann nicht Gegenstand eines <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Initiativantrages</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dringlichkeitsantrages</ins> sein.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11)</ins> Der Ortsverbandsvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend ist<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(12) Der Ortsverbandsvorstand kann Arbeitsgemeinschaften anerkennen und<br>auflösen. Näheres legt das AG-Statut des Ortsverbandes fest</ins>.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 8 Rechnungsprüfer/innen</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 7 Finanzen<br><br>(1) Die Schatzmeister:in verwaltet die Finanzen des Ortsverbandes und ist für die<br>ordnungsgemäße Rechnungslegung gemäß Parteiengesetz verantwortlich.<br><br>(2) Die Schatzmeister:in legt dem Ortsverbandsvorstand jährlich einen<br>Haushaltsplan vor, den der Ortsverbandsvorstand nach Beschlussfassung<br>wiederum der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorlegt. Bis zu<br>einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung kann vom<br>Vorstand im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung pro Monat ein Zwölftel<br>des letzten Jahresbudgets verausgabt werden.</strong></p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) </ins>Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer*innen und zwei Vertreter*innen, deren Amtszeit zwei Jahre beträgt<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(4) Die Rechnungsprüfer:innen prüfen den jährlichen Haushaltsabschluss und<br>legen der Mitgliederversammlung einen Rechnungsprüfungsbericht vor</ins>.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">8</ins> Wahlen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 123:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">10</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">9</ins> Urabstimmung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 127:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">11</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Haftung und Vermögen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 134 bis 141:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 12 Arbeitgeber</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der Ortsverbandsvorstand ist Arbeitgeber der Beschäftigten des Ortsverbandes.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 13 Rechtsgeschäfte</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sprecherin und Sprecher des Ortsverbandsvorstandes können den Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Vollmacht ist begrenzt auf die Dauer der Amtszeit. Sie kann jederzeit durch Beschluss des Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">14</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">11</ins> Auflösung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 147:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">15</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">12</ins> Inkrafttreten und Wirksamkeit<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Änderungen beschlossen von den Mitgliedern des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte bei der Mitgliederversammlung am 07.05.2026</ins></strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Überarbeitung des Paragraphen zur Mitgliederversammlung:</p>
<ul>
<li>§ 4 (3) - Der OV kann nicht über Kandidierende bei Kommunalwahlen im ganzen Stadtgebiet entscheiden, diese Verantwortung liegt beim KV</li>
<li>Absätze zu Anträgen in § 5 (neu) ausgelöst. Beinhaltet Ä2 von Christian Fiebrig (Antragsfrist 7 Tage vor der Versammlung)</li>
<li>Änderungsantragsfrist explizit erwähnt (48 Stunden vorher). Bisher gibt es hierfür keine Regelung, weswegen wahrscheinlich die Regelung für den LPT greift. Es ist besser, das klar zu regeln.</li>
<li>Einführung der Möglichkeit, eine Antragskommission einzusetzen.</li>
</ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 04 May 2026 13:31:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä9 zu Satzung OV Mitte</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Satzung-OV-Mitte-8871/105623</link>
                        <author>Lukas Anstett (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Satzung-OV-Mitte-8871/105623</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_58790_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 1:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Satzung des BÜNDNIS´90 / DIE GRÜNEN Ortsverbandes Saarbrücken Mitte</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Saarbrücken-Mitte</strong> – Satzung</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 3 bis 7:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes mit Sitz in Berlin. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Der Ortsverband Saarbrücken-Mitte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ein Gebietsverband im Sinne des § 4 Abs. 2 Parteiengesetz mit Sitz in Saarbrücken. Sein Tätigkeitsbereich ist der Bezirk Mitte der Landeshauptstadt Saarbrücken.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der Ortsverband Saarbrücken-Mitte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ein Gebietsverband der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sinne des § 4 Abs. 2 Parteiengesetz mit Sitz in Saarbrücken. Er gehört dem Kreisverband Saarbrücken und dem Landesverband Saar an.<br><br>(2) Tätigkeitsbereich und Sitz des Ortsverbandes ist der Stadtbezirk Mitte der Landeshauptstadt Saarbrücken<br><br>(3) Die Satzungen des <strong>Landesverbandes </strong>Saar und des Bundesverbandes<br>einschließlich Frauenstatut und Vielfaltsstatut sind für den Ortsverband<br>verbindlich und finden sinngemäß Anwendung. Davon abweichende<br>Regelungen sind, soweit zulässig, nur durch die Satzung und die<br>Geschäftsordnung des Ortsverbandes möglich.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 9 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>Für die Aufnahme als Mitglied und die Beendigung der Mitgliedschaft, die Rechte </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 12 bis 14:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 3 Rechte und Pflichten</strong><strong>der Mitglieder</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Jedes Mitglied hat das Recht und die Aufgabe, an der politischen Willensbildung der Partei im Rahmen der Satzung mitzuwirken, insbesondere durch </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 17 bis 20:</h4><div><p>an Landesversammlungen durch Beteiligung an Aussprachen, Abstimmungen und Stellung von Anträgen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(3) Jedes Mitglied gibt bei Eintritt in der Regel eine gültige E-Mail-Adresse an und<br>teilt spätere Änderungen unverzüglich der Orts- oder Landesgeschäftsstelle mit,<br>um eine schnelle Kommunikation und zuverlässige Erreichbarkeit für<br>satzungsgemäße Mitteilungen und Informationen über Maßnahmen zur<br>Erfüllung des Verbandszwecks zu gewährleisten</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Jedes Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag. Dies ist in der Regel 1 % des Nettoeinkommens aber min. 10 Euro bei Einkommenssteuerpflichtigen bzw. min. 5 </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 25 bis 26:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Beitragsreduzierungen sind nur im Einzelfall und aus gewichtigen<br>sozialen Gründen möglich. Sie bedürfen eines Beschlusses des zuständigen Organs<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 29 bis 30 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6) </ins>Im Übrigen gelten die Regelungen der Landessatzung und der Beitrags- und </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 32 bis 39:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">3</ins> Gliederung des Ortsverbandes</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der räumliche Geltungsbereich des Ortsverbandes deckt sich mit den administrativen und politischen Gliederungen des Stadtbezirks Saarbrücken Mitte. Ortsteilverbände können auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gegründet werden.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 5 Organe des Ortsverbandes</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1)</ins> Die Organe des Ortsverbandes sind:</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 42 bis 54:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2. Ortsverbandsvorstand sowie alle zu bildenden Kommissionen sind zu mindestens 50 Prozent mit Frauen zu besetzen. Sollte keine Frau für einen den Frauen zustehenden Platz kandidieren oder gewählt werden, so kann an ihrer Stelle auch ein Mann kandidieren bzw. gewählt werden.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2) Es können Arbeitsgemeinschaften mit lokalem oder thematischen Bezug auf der Ebene des Ortsverbandes gebildet werden. Sie sind vom Ortsverbandsvorstand anzuerkennen und aufzulösen. Näheres legt das AG-Statut des Ortsverbandes fest.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">4</ins> Mitgliederversammlung</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1)</ins> Die Mitgliederversammlung entscheidet über Anträge des Ortsverbandsvorstandes, der Mitglieder, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der Ortsteilverbände,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anerkannten</ins> Arbeitsgemeinschaften sowie über <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Initiativanträge</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dringlichkeitsanträge</ins>. Ihr obliegt die Beschlussfassung über alle Satzungen und Ordnungen des Ortsverbandes.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Die Mitgliederversammlung wählt den Ortsverbandsvorstand und die Delegierten des Ortsverbandes für die entsprechenden Vertreterversammlungen.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3)</ins> Schließlich entscheidet sie über sämtliche Aufgaben des Ortsverbandes, die keinem anderen Organ übertragen sind. Insbesondere gehört hierzu die Aufstellung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 56 bis 61:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Die Mitgliederversammlung wird mindestens zweimal jährlich vom Ortsverbandsvorstand einberufen. Sie ist auf Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern oder 10 Prozent der Mitglieder vom Vorstand einzuberufen, wenn die Antragsteller dies unter Angabe einer Tagesordnung beantragen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(5) Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.<br><br>(6) Die Mitgliederversammlung tagt grundsätzlich ö ffentlich , solange der<br>Ortsverbandvsorstand keine abweichende Regelung trifft. Auf Antrag stimmt die<br>Mitgliederversammlung in der Sitzung über die Öffentlichkeit der Versammlung<br>ab</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Mitgliederversammlungen sind mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und den einzuhaltenden </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 68 bis 71:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(8)</ins> Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestens </ins>zehn Prozent der anwesenden stimmberechtigen Ortsverbandsmitglieder beschlussfähig.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(9)</ins> Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 73 bis 75:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(10)</ins> Anträge können von stimmberechtigten Ortsverbandsmitgliedern, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ortsteilverbänden,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">O</ins> dem Ortsverbandsvorstand und <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anerkannten </ins>Arbeitsgemeinschaften an die Versammlung gestellt werden. Diese Anträge müssen spätestens am siebten Werktag </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 77 bis 79:</h4><div><p>gestellt werden. Eine digitale Einreichung ist möglich.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9. Initiativanträge</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11) Dringlichkeitsanträge</ins> sind <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">solche </del>Anträge, die nicht innerhalb der Fristen eingegangen sind. Sie bedürfen zu ihrer Behandlung in der Mitgliederversammlung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 81 bis 98:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">5</ins> Ortsverbandsvorstand</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1. Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend. Er wird durch die beiden Vorsitzenden nach außen vertreten. Der Ortsverbandsvorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend. Er wird durch die beiden Sprecher:innen nach außen vertreten.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">a) Der Ortsverbandsvorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung.<br>b) Der Ortsverbandsvorstand ist Arbeitgeber der Beschäftigten des<br>Ortsverbandes<br><br>c) Die beiden Sprecher:innen des Ortsverbandsvorstandes können den<br>Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten. Die Vollmacht ist begrenzt<br>auf die Dauer der Amtszeit</ins>. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Sie kann jederzeit durch Beschluss des<br>Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.(2) </ins>Der Ortsverbandsvorstand wird gewählt von der Mitgliederversammlung. Er besteht aus:</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Sprecherin und einem Sprecher als Vorsitzende</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei Sprecher:innen als Vorsitzende</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Schatzmeisterin bzw. einem Schatzmeister</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">als stellvertretende Vorsitzende bzw. stellvertretender Vorsitzender</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei stellvertretenden Vorsitzenden</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Beisitzerinnen bzw. Beisitzern</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>eine:r Schatzmeister:in</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Über die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer entscheidet die Mitgliederversammlung.</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>maximal vier Beisitzer:innen</li></ul><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) Sowohl die Vorstandsplätze als Ganzes als auch die beiden Plätze der<br>Vorsitzenden und die beiden Plätze der stellvertretenden Vorsitzenden werden<br>nach dem Frauenstatut mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt</ins>.<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(4) </ins>Alle Gewählten bilden den Vorstand. Die Geschäfte des Ortsverbandes führt der geschäftsführende Vorstand bestehend aus <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sprecherin, Sprecher</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Vorsitzenden, stellvertenden Vorsitzenden</ins> und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schatzmeisterin bzw. </del>Schatzmeister<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">:in</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Die Amtszeit der Mitglieder im Ortsverbandsvorstand beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl in den Vorstand ist möglich. Scheiden einzelne Vorstandsmitglieder </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 101 bis 112:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6)</ins> Die Wahl in den Ortsverbandsvorstand schließt die gleichzeitige Wahrnehmung von Mandaten und anderen Parteiämtern nicht aus.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(7) Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich mitgliederöffentlich. Die<br>Öffentlichkeit ist jedoch insbesondere auszuschließen:<br><br>• bei der Behandlung von Personalangelegenheiten,<br>• bei der Behandlung von Mitgliederdaten,<br>• bei der Behandlung von Vertragsentwürfen bzw. Änderungsentwürfen zu<br>bestehenden Verträgen,<br>• bei der Behandlung der Ergebnisse von angestellten Preisvergleichen,<br>• bei der Behandlung von Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten (auch<br>Mietverträgen),<br>• bei der Behandlung von Schlichtungsverfahren nach<br>Landesschiedsgerichtsordnung<br><br>Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist schriftlich zu begründen.<br><br>(8) Ort und Zeit der Vorstandssitzungen sind dem Ortsverband in geeigneter<br>Weise bekannt zu geben. Über Sitzungen des Ortsverbandvorstandes sind<br>Beschlussprotokolle zu führen</ins>. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Diese sind auf Verlangen den Mitgliedern des<br>Ortsverbandes auszuhändigen.<br><br>(9) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und macht diese den<br>Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt.<br><br>(10) </ins>Der Ortsverbandsvorstand bzw. einzelne Mitglieder des Ortsverbandvorstandes sind jederzeit abwählbar durch die Wahl eines neuen Mitgliedes in den Ortsverbandsvorstand. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Diese Form der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Eine</ins> Abwahl kann nicht Gegenstand eines <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Initiativantrages</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dringlichkeitsantrages</ins> sein.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11)</ins> Der Ortsverbandsvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend ist.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 8 Rechnungsprüfer/innen</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 6 Finanzen<br><br>(1) Die Schatzmeister:in verwaltet die Finanzen des Ortsverbandes und ist für die<br>ordnungsgemäße Rechnungslegung gemäß Parteiengesetz verantwortlich.<br><br>(2) Die Schatzmeister:in legt dem Ortsverbandsvorstand jährlich einen<br>Haushaltsplan vor, den der Ortsverbandsvorstand nach Beschlussfassung<br>wiederum der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorlegt. Bis zu<br>einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung kann vom<br>Vorstand im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung pro Monat ein Zwölftel<br>des letzten Jahresbudgets verausgabt werden.</strong></p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) </ins>Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer*innen und zwei Vertreter*innen, deren Amtszeit zwei Jahre beträgt<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(4) Die Rechnungsprüfer:innen prüfen den jährlichen Haushaltsabschluss und<br>legen der Mitgliederversammlung einen Rechnungsprüfungsbericht vor</ins>.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">7</ins> Wahlen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 123:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">10</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">8</ins> Urabstimmung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 127:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">11</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">9</ins> Haftung und Vermögen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 134 bis 141:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 12 Arbeitgeber</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der Ortsverbandsvorstand ist Arbeitgeber der Beschäftigten des Ortsverbandes.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 13 Rechtsgeschäfte</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sprecherin und Sprecher des Ortsverbandsvorstandes können den Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Vollmacht ist begrenzt auf die Dauer der Amtszeit. Sie kann jederzeit durch Beschluss des Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">14</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Auflösung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 147:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">15</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">11</ins> Inkrafttreten und Wirksamkeit<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Änderungen beschlossen von den Mitgliedern des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte bei der Mitgliederversammlung am 07.05.2026</ins></strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Überarbeitung von § 1 und § 3. Hiermit wird der Name des Ortsverbands klar definiert (war vorher uneinheitlich) und auch auf die Mitgliedschaft in KV und LV verwiesen. Der Tätigkeitsbereich war vorher zweimal definiert, jetzt nur noch in § 1. Die Arbeitsgemeinschaften wurden in § 3 (Gliederungen) übertragen; die Aufgabe des Vorstands hier ist hauptsächlich administrativ, von daher ist eine Platzierung im Abschnitt zum Vorstand weniger sinnvoll.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 04 May 2026 13:03:14 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä9 zu A1: Vorgeschlagener neuer Satzungstext (Satzungsänderungsantrag S2)</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105622</link>
                        <author>Lukas Anstett (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105622</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58787_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 1:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Satzung des BÜNDNIS´90 / DIE GRÜNEN Ortsverbandes Saarbrücken Mitte</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Saarbrücken-Mitte – Satzung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 3 bis 10:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes mit Sitz in Berlin. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Der Ortsverband Saarbrücken-Mitte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ein Gebietsverband im Sinne des § 4 Abs. 2 Parteiengesetz mit Sitz in Saarbrücken. Sein Tätigkeitsbereich ist der Bezirk</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der Ortsverband Saarbrücken-Mitte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ein Gebietsverband der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sinne des § 4 Abs. 2 Parteiengesetz. Er gehört dem Kreisverband Saarbrücken und dem Landesverband Saar an.<br><br>(2) Der Ortsverband trägt den Namen „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Saarbrücken-Mitte“. Die Kurzbezeichnung lautet „GRÜNE Saarbrücken-Mitte“.<br><br>(3) Tätigkeitsbereich und Sitz des Ortsverbandes ist der Stadtbezirk</ins> Mitte der Landeshauptstadt Saarbrücken.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Die Satzungen des Landesverbandes<ins class="space" aria-label="Einfügen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</ins>Saar und des Bundesverbandes einschließlich Frauenstatut und Vielfaltsstatut sind für den Ortsverband verbindlich und finden </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 41 bis 43:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) Der räumliche Geltungsbereich des Ortsverbandes deckt sich mit den administrativen und politischen Gliederungen des Stadtbezirks Saarbrücken Mitte.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1)</ins> Die Organe des Ortsverbandes sind:</p></div><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 45 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2) Es können Arbeitsgemeinschaften mit lokalem oder thematischen Bezug auf der Ebene des Ortsverbandes gebildet werden. Sie sind vom Ortsverbandsvorstand anzuerkennen und aufzulösen. Näheres legt das AG-Statut des Ortsverbandes fest.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 137 bis 138 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(12) Der Ortsverbandsvorstand kann Arbeitsgemeinschaften anerkennen und auflösen. Näheres legt das AG-Statut des Ortsverbandes fest.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Überarbeitung von § 1 und § 3. Hiermit wird der Name des Ortsverbands klar definiert (war vorher uneinheitlich) und auch auf die Mitgliedschaft in KV und LV verwiesen. Der Tätigkeitsbereich war vorher zweimal definiert, jetzt nur noch in § 1. Die Arbeitsgemeinschaften wurden in § 3 (Gliederungen) übertragen; die Aufgabe des Vorstands hier ist hauptsächlich administrativ, von daher ist eine Platzierung im Abschnitt zum Vorstand weniger sinnvoll.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 04 May 2026 13:03:13 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä8 zu Satzung OV Mitte</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Satzung-OV-Mitte-8871/105588</link>
                        <author>Lukas Anstett (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Satzung-OV-Mitte-8871/105588</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_58790_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 3 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 6 bis 7 einfügen:</h4><div><p>Gebietsverband im Sinne des § 4 Abs. 2 Parteiengesetz mit Sitz in Saarbrücken. Sein Tätigkeitsbereich ist der Bezirk Mitte der Landeshauptstadt Saarbrücken<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(2) Die Satzungen des <strong>Landesverbandes </strong>Saar und des Bundesverbandes<br>einschließlich Frauenstatut und Vielfaltsstatut sind für den Ortsverband<br>verbindlich und finden sinngemäß Anwendung. Davon abweichende<br>Regelungen sind, soweit zulässig, nur durch die Satzung und die<br>Geschäftsordnung des Ortsverbandes möglich</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 9 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>Für die Aufnahme als Mitglied und die Beendigung der Mitgliedschaft, die Rechte </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 12 bis 14:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 3 Rechte und Pflichten</strong><strong>der Mitglieder</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Jedes Mitglied hat das Recht und die Aufgabe, an der politischen Willensbildung der Partei im Rahmen der Satzung mitzuwirken, insbesondere durch </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 17 bis 20:</h4><div><p>an Landesversammlungen durch Beteiligung an Aussprachen, Abstimmungen und Stellung von Anträgen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(3) Jedes Mitglied gibt bei Eintritt in der Regel eine gültige E-Mail-Adresse an und<br>teilt spätere Änderungen unverzüglich der Orts- oder Landesgeschäftsstelle mit,<br>um eine schnelle Kommunikation und zuverlässige Erreichbarkeit für<br>satzungsgemäße Mitteilungen und Informationen über Maßnahmen zur<br>Erfüllung des Verbandszwecks zu gewährleisten</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Jedes Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag. Dies ist in der Regel 1 % des Nettoeinkommens aber min. 10 Euro bei Einkommenssteuerpflichtigen bzw. min. 5 </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 25 bis 26:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Beitragsreduzierungen sind nur im Einzelfall und aus gewichtigen<br>sozialen Gründen möglich. Sie bedürfen eines Beschlusses des zuständigen Organs<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 29 bis 30 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6) </ins>Im Übrigen gelten die Regelungen der Landessatzung und der Beitrags- und </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 32 bis 39:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">3</ins> Gliederung des Ortsverbandes</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der räumliche Geltungsbereich des Ortsverbandes deckt sich mit den administrativen und politischen Gliederungen des Stadtbezirks Saarbrücken Mitte. Ortsteilverbände können auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gegründet werden.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der räumliche Geltungsbereich des Ortsverbandes deckt sich mit den administrativen und politischen Gliederungen des Stadtbezirks Saarbrücken Mitte.</ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 5 Organe des Ortsverbandes</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Die Organe des Ortsverbandes sind:</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 42 bis 54:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2. Ortsverbandsvorstand sowie alle zu bildenden Kommissionen sind zu mindestens 50 Prozent mit Frauen zu besetzen. Sollte keine Frau für einen den Frauen zustehenden Platz kandidieren oder gewählt werden, so kann an ihrer Stelle auch ein Mann kandidieren bzw. gewählt werden.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">4</ins> Mitgliederversammlung</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1)</ins> Die Mitgliederversammlung entscheidet über Anträge des Ortsverbandsvorstandes, der Mitglieder, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der Ortsteilverbände,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anerkannten</ins> Arbeitsgemeinschaften sowie über <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Initiativanträge</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dringlichkeitsanträge</ins>. Ihr obliegt die Beschlussfassung über alle Satzungen und Ordnungen des Ortsverbandes.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Die Mitgliederversammlung wählt den Ortsverbandsvorstand und die Delegierten des Ortsverbandes für die entsprechenden Vertreterversammlungen.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3)</ins> Schließlich entscheidet sie über sämtliche Aufgaben des Ortsverbandes, die keinem anderen Organ übertragen sind. Insbesondere gehört hierzu die Aufstellung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 56 bis 61:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Die Mitgliederversammlung wird mindestens zweimal jährlich vom Ortsverbandsvorstand einberufen. Sie ist auf Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern oder 10 Prozent der Mitglieder vom Vorstand einzuberufen, wenn die Antragsteller dies unter Angabe einer Tagesordnung beantragen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(5) Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.<br><br>(6) Die Mitgliederversammlung tagt grundsätzlich ö ffentlich , solange der<br>Ortsverbandvsorstand keine abweichende Regelung trifft. Auf Antrag stimmt die<br>Mitgliederversammlung in der Sitzung über die Öffentlichkeit der Versammlung<br>ab</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Mitgliederversammlungen sind mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und den einzuhaltenden </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 68 bis 71:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(8)</ins> Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestens </ins>zehn Prozent der anwesenden stimmberechtigen Ortsverbandsmitglieder beschlussfähig.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(9)</ins> Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 73 bis 75:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(10)</ins> Anträge können von stimmberechtigten Ortsverbandsmitgliedern, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ortsteilverbänden,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">O</ins> dem Ortsverbandsvorstand und <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anerkannten </ins>Arbeitsgemeinschaften an die Versammlung gestellt werden. Diese Anträge müssen spätestens am siebten Werktag </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 77 bis 79:</h4><div><p>gestellt werden. Eine digitale Einreichung ist möglich.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9. Initiativanträge</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11) Dringlichkeitsanträge</ins> sind <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">solche </del>Anträge, die nicht innerhalb der Fristen eingegangen sind. Sie bedürfen zu ihrer Behandlung in der Mitgliederversammlung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 81 bis 98:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">5</ins> Ortsverbandsvorstand</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1. Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend. Er wird durch die beiden Vorsitzenden nach außen vertreten. Der Ortsverbandsvorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Er führt die den Ortsverband nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung</ins>.<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Zudem ist er Arbeitgeber der Beschäftigten des Ortsverbandes.<br><br>(2) </ins>Der Ortsverbandsvorstand wird gewählt von der Mitgliederversammlung. Er besteht aus:</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Sprecherin und einem Sprecher als Vorsitzende</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei Sprecher:innen als Vorsitzende</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Schatzmeisterin bzw. einem Schatzmeister</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">als stellvertretende Vorsitzende bzw. stellvertretender Vorsitzender</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei stellvertretenden Vorsitzenden</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Beisitzerinnen bzw. Beisitzern</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>eine:r Schatzmeister:in</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Über die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer entscheidet die Mitgliederversammlung.</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>maximal vier Beisitzer:innen</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3. Alle Gewählten bilden den Vorstand. Die Geschäfte des Ortsverbandes führt der geschäftsführende Vorstand bestehend aus Sprecherin, Sprecher und Schatzmeisterin bzw. Schatzmeister.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) Sowohl die Vorstandsplätze als Ganzes als auch die beiden Plätze der<br>Vorsitzenden und die beiden Plätze der stellvertretenden Vorsitzenden werden<br>nach dem Frauenstatut mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt.<br><br>(4) Die beiden Vorsitzenden können den<br>Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten. Die Vollmacht ist begrenzt<br>auf die Dauer der Amtszeit und kann zeitweise auf stellvertretende Vorsitzende übertragen werden. Sie kann jederzeit durch Beschluss des<br>Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.<br><br>(5) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus Vorsitzenden, stellvertenden Vorsitzenden und Schatzmeister:in. Er führt die Geschäfte des Ortsverbandes.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6)</ins> Die Amtszeit der Mitglieder im Ortsverbandsvorstand beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl in den Vorstand ist möglich. Scheiden einzelne Vorstandsmitglieder </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 101 bis 112:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Die Wahl in den Ortsverbandsvorstand schließt die gleichzeitige Wahrnehmung von Mandaten und anderen Parteiämtern nicht aus.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6. </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(8) </ins>Der Ortsverbandsvorstand bzw. einzelne Mitglieder des Ortsverbandvorstandes sind jederzeit <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">abwählbar </del>durch die Wahl eines neuen Mitgliedes in den Ortsverbandsvorstand<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> abwählbar</ins>. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Diese Form der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Eine</ins> Abwahl kann nicht Gegenstand eines <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Initiativantrages</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dringlichkeitsantrages</ins> sein<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(9) Der Ortsverbandsvorstand kann Arbeitsgemeinschaften anerkennen und<br>auflösen. Näheres legt das AG-Statut des Ortsverbandes fest.<br><br>§ 6 Vorstandssitzungen<br><br>(1) Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich mitgliederöffentlich. Die<br>Öffentlichkeit ist jedoch insbesondere auszuschließen:<br><br>• bei der Behandlung von Personalangelegenheiten,<br>• bei der Behandlung von Mitgliederdaten,<br>• bei der Behandlung von Vertragsentwürfen bzw. Änderungsentwürfen zu<br>bestehenden Verträgen,<br>• bei der Behandlung der Ergebnisse von angestellten Preisvergleichen,<br>• bei der Behandlung von Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten (auch<br>Mietverträgen),<br>• bei der Behandlung von Schlichtungsverfahren nach<br>Landesschiedsgerichtsordnung<br><br>Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist schriftlich zu begründen.<br><br>(2) Ort und Zeit der Vorstandssitzungen sind dem Ortsverband in geeigneter<br>Weise bekannt zu geben. Über Sitzungen des Ortsverbandvorstandes sind<br>Beschlussprotokolle zu führen. Diese sind auf Verlangen den Mitgliedern des<br>Ortsverbandes auszuhändigen.(3) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und macht diese den Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Der Ortsverbandsvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend ist.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 8 Rechnungsprüfer/innen</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 7 Finanzen<br><br>(1) Die Schatzmeister:in verwaltet die Finanzen des Ortsverbandes und ist für die<br>ordnungsgemäße Rechnungslegung gemäß Parteiengesetz verantwortlich.<br><br>(2) Die Schatzmeister:in legt dem Ortsverbandsvorstand jährlich einen<br>Haushaltsplan vor, den der Ortsverbandsvorstand nach Beschlussfassung<br>wiederum der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorlegt. Bis zu<br>einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung kann vom<br>Vorstand im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung pro Monat ein Zwölftel<br>des letzten Jahresbudgets verausgabt werden.</strong></p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) </ins>Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer*innen und zwei Vertreter*innen, deren Amtszeit zwei Jahre beträgt<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(4) Die Rechnungsprüfer:innen prüfen den jährlichen Haushaltsabschluss und<br>legen der Mitgliederversammlung einen Rechnungsprüfungsbericht vor</ins>.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">8</ins> Wahlen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 123:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">10</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">9</ins> Urabstimmung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 127:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">11</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Haftung und Vermögen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 134 bis 141:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 12 Arbeitgeber</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der Ortsverbandsvorstand ist Arbeitgeber der Beschäftigten des Ortsverbandes.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 13 Rechtsgeschäfte</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sprecherin und Sprecher des Ortsverbandsvorstandes können den Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Vollmacht ist begrenzt auf die Dauer der Amtszeit. Sie kann jederzeit durch Beschluss des Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">14</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">11</ins> Auflösung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 147:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">15</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">12</ins> Inkrafttreten und Wirksamkeit<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Änderungen beschlossen von den Mitgliedern des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte bei der Mitgliederversammlung am 07.05.2026</ins></strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Neusortierung von § 5 Ortsverbandsvorstand: Aufgeteilt in § 5 Ortsverbandsvorstand und § 6 Vorstandssitzungen</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 02 May 2026 22:13:26 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä8 zu A1: Vorgeschlagener neuer Satzungstext (Satzungsänderungsantrag S2)</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105587</link>
                        <author>Lukas Anstett (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105587</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58787_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 85 bis 94:</h4><div><p>(1) Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Er wird durch die beiden Sprecher:innen nach außen vertreten.</del></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">a) Der Ortsverbandsvorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Er</ins> führt <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">die Geschäfte des Ortsverbandes</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">den Ortsverband</ins> nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">b) Der Ortsverbandsvorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Zudem</ins> ist <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">er </ins>Arbeitgeber der Beschäftigten des Ortsverbandes.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">c) Die beiden Sprecher:innen des Ortsverbandsvorstandes können den Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten. Die Vollmacht ist begrenzt auf die Dauer der Amtszeit. Sie kann jederzeit durch Beschluss des Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 102 bis 108:</h4><div><p>Vorsitzenden und die beiden Plätze der stellvertretenden Vorsitzenden werden nach dem Frauenstatut mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(4) Die beiden Vorsitzenden vertreten den Ortsverband nach außen. Sie können den Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten. Die Vollmacht ist begrenzt auf die Dauer der Amtszeit und kann zeitweise auf stellvertretende Vorsitzende übertragen werden. Sie kann jederzeit durch Beschluss des Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(4) Alle Gewählten bilden den Vorstand. Die Geschäfte des Ortsverbandes führt der geschäftsführende Vorstand bestehend aus Vorsitzenden, stellvertenden Vorsitzenden und Schatzmeister:in.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus Vorsitzenden, stellvertenden Vorsitzenden und Schatzmeister:in. Er führt die Geschäfte des Ortsverbandes.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(5)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6)</ins> Die Amtszeit der Mitglieder im Ortsverbandsvorstand beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl in den Vorstand ist möglich. Scheiden einzelne Vorstandsmitglieder </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 111 bis 114:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(6)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Die Wahl in den Ortsverbandsvorstand schließt die gleichzeitige Wahrnehmung von Mandaten und anderen Parteiämtern nicht aus.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(8) Der Ortsverbandsvorstand bzw. einzelne Mitglieder des Ortsverbandvorstandes sind jederzeit durch die Wahl eines neuen Mitgliedes in den Ortsverbandsvorstand abwählbar. Eine Abwahl kann nicht Gegenstand eines Dringlichkeitsantrages sein.<br><br>(9) Der Ortsverbandsvorstand kann Arbeitsgemeinschaften anerkennen und auflösen. Näheres legt das AG-Statut des Ortsverbandes fest.<br><br>§ 6 Vorstandssitzungen</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(7)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1)</ins> Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich mitgliederöffentlich. Die Öffentlichkeit ist jedoch insbesondere auszuschließen:</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 125 bis 126:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(8)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Ort und Zeit der Vorstandssitzungen sind dem Ortsverband in geeigneter Weise bekannt zu geben. Über Sitzungen des Ortsverbandvorstandes sind </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 129 bis 139:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(9)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3)</ins> Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und macht diese den Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(10) Der Ortsverbandsvorstand bzw. einzelne Mitglieder des Ortsverbandvorstandes sind jederzeit abwählbar durch die Wahl eines neuen Mitgliedes in den Ortsverbandsvorstand. Eine Abwahl kann nicht Gegenstand eines Dringlichkeitsantrages sein.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(11)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Der Ortsverbandsvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend ist.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(12) Der Ortsverbandsvorstand kann Arbeitsgemeinschaften anerkennen und auflösen. Näheres legt das AG-Statut des Ortsverbandes fest.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">7</ins> Finanzen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 152:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">8</ins> Wahlen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 163:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">9</ins> Urabstimmung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 167:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Haftung und Vermögen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 174:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">10</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">11</ins> Auflösung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 180:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">11</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">12</ins> Inkrafttreten und Wirksamkeit</strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Neusortierung von § 5 Ortsverbandsvorstand: Aufgeteilt in § 5 Ortsverbandsvorstand und § 6 Vorstandssitzungen</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 02 May 2026 22:11:23 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä7 zu A1: Vorgeschlagener neuer Satzungstext (Satzungsänderungsantrag S2)</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105488</link>
                        <author>Lukas Anstett (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105488</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58787_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 85 bis 87:</h4><div><p>(1) Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend. Er wird durch die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">beiden Sprecher:innen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Vorsitzenden</ins> nach außen vertreten.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 91 bis 92:</h4><div><p>c) Die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">beiden Sprecher:innen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Vorsitzenden</ins> des Ortsverbandsvorstandes können den Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten. Die Vollmacht ist begrenzt auf die Dauer </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 95 bis 108:</h4><div><p>(2) Der Ortsverbandsvorstand wird <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">gewählt </del>von der Mitgliederversammlung<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> gewählt</ins>. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Er besteht aus</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Ihm gehören an</ins>:</p><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">zwei Sprecher:innen als Vorsitzende</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei Vorsitzende, davon mindestens eine Frau;</li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">zwei stellvertretenden Vorsitzenden</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei stellvertretende Vorsitzende, davon mindestens eine Frau;</li></ul><ul><li value="1">ein<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">e</del>:<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">r</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">e</ins> Schatzmeister:<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">in</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in;</ins></li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">maximal vier Beisitzer:innen</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>bis zu vier weitere Vorstandsmitglieder.</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3) Sowohl die Vorstandsplätze als Ganzes als auch die beiden Plätze der Vorsitzenden und die beiden Plätze der stellvertretenden Vorsitzenden werden nach dem Frauenstatut mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(4) </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Gemäß dem Frauenstatut ist der Vorstand als Ganzes mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen.<br><br>(3) </ins>Alle Gewählten bilden den Vorstand. Die Geschäfte des Ortsverbandes führt der geschäftsführende Vorstand<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> bestehend</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, welcher</ins> aus Vorsitzenden, stellvertenden Vorsitzenden und Schatzmeister:in<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> besteht. Abgesehen davon sind alle Vorstandsmitglieder gleichberechtigt</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(5)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Die Amtszeit der Mitglieder im Ortsverbandsvorstand beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl in den Vorstand ist möglich. Scheiden einzelne Vorstandsmitglieder </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 111 bis 114:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(6)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Die Wahl in den Ortsverbandsvorstand schließt die gleichzeitige Wahrnehmung von Mandaten und anderen Parteiämtern nicht aus.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(7)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6)</ins> Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich mitgliederöffentlich. Die Öffentlichkeit ist jedoch insbesondere auszuschließen:</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 125 bis 126:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(8)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Ort und Zeit der Vorstandssitzungen sind dem Ortsverband in geeigneter Weise bekannt zu geben. Über Sitzungen des Ortsverbandvorstandes sind </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 129 bis 132:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(9)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(8)</ins> Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und macht diese den Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(10)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(9)</ins> Der Ortsverbandsvorstand bzw. einzelne Mitglieder des Ortsverbandvorstandes sind jederzeit abwählbar durch die Wahl eines neuen Mitgliedes in den </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 135 bis 138:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(11)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(10)</ins> Der Ortsverbandsvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend ist.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(12)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11)</ins> Der Ortsverbandsvorstand kann Arbeitsgemeinschaften anerkennen und auflösen. Näheres legt das AG-Statut des Ortsverbandes fest.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Dieser Änderungsantrag beinhaltet folgende Änderungen:</p>
<ul>
<li>Klarstellung, dass alle Vorstandsmitglieder gleichberechtigt sind, abgesehen von Geschäftsführung.</li>
<li>Beisitzer:innen -&gt; weitere Vorstandsmitglieder</li>
<li>Umformulierung der Quotierungsklausel, sodass sie einfacher verständlich ist</li>
<li>Konsequente Benutzung des Begriffs &quot;Vorsitzende&quot; statt &quot;Sprecher:innen&quot;, wie es auch in anderen Satzungen (KV, LV, BV) üblich ist.</li>
<li>Ein paar grammatikalische Umformulierungen</li>
</ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 22:35:16 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä7 zu Satzung OV Mitte</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Satzung-OV-Mitte-8871/105487</link>
                        <author>Lukas Anstett (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Satzung-OV-Mitte-8871/105487</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_58790_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 3 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 6 bis 7 einfügen:</h4><div><p>Gebietsverband im Sinne des § 4 Abs. 2 Parteiengesetz mit Sitz in Saarbrücken. Sein Tätigkeitsbereich ist der Bezirk Mitte der Landeshauptstadt Saarbrücken<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(2) Die Satzungen des <strong>Landesverbandes </strong>Saar und des Bundesverbandes<br>einschließlich Frauenstatut und Vielfaltsstatut sind für den Ortsverband<br>verbindlich und finden sinngemäß Anwendung. Davon abweichende<br>Regelungen sind, soweit zulässig, nur durch die Satzung und die<br>Geschäftsordnung des Ortsverbandes möglich</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 9 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>Für die Aufnahme als Mitglied und die Beendigung der Mitgliedschaft, die Rechte </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 12 bis 14:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 3 Rechte und Pflichten</strong><strong>der Mitglieder</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Jedes Mitglied hat das Recht und die Aufgabe, an der politischen Willensbildung der Partei im Rahmen der Satzung mitzuwirken, insbesondere durch </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 17 bis 20:</h4><div><p>an Landesversammlungen durch Beteiligung an Aussprachen, Abstimmungen und Stellung von Anträgen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(3) Jedes Mitglied gibt bei Eintritt in der Regel eine gültige E-Mail-Adresse an und<br>teilt spätere Änderungen unverzüglich der Orts- oder Landesgeschäftsstelle mit,<br>um eine schnelle Kommunikation und zuverlässige Erreichbarkeit für<br>satzungsgemäße Mitteilungen und Informationen über Maßnahmen zur<br>Erfüllung des Verbandszwecks zu gewährleisten</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Jedes Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag. Dies ist in der Regel 1 % des Nettoeinkommens aber min. 10 Euro bei Einkommenssteuerpflichtigen bzw. min. 5 </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 25 bis 26:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Beitragsreduzierungen sind nur im Einzelfall und aus gewichtigen<br>sozialen Gründen möglich. Sie bedürfen eines Beschlusses des zuständigen Organs<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 29 bis 30 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6) </ins>Im Übrigen gelten die Regelungen der Landessatzung und der Beitrags- und </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 32 bis 39:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">3</ins> Gliederung des Ortsverbandes</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der räumliche Geltungsbereich des Ortsverbandes deckt sich mit den administrativen und politischen Gliederungen des Stadtbezirks Saarbrücken Mitte. Ortsteilverbände können auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gegründet werden.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der räumliche Geltungsbereich des Ortsverbandes deckt sich mit den administrativen und politischen Gliederungen des Stadtbezirks Saarbrücken Mitte.</ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 5 Organe des Ortsverbandes</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Die Organe des Ortsverbandes sind:</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 42 bis 54:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2. Ortsverbandsvorstand sowie alle zu bildenden Kommissionen sind zu mindestens 50 Prozent mit Frauen zu besetzen. Sollte keine Frau für einen den Frauen zustehenden Platz kandidieren oder gewählt werden, so kann an ihrer Stelle auch ein Mann kandidieren bzw. gewählt werden.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">4</ins> Mitgliederversammlung</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1)</ins> Die Mitgliederversammlung entscheidet über Anträge des Ortsverbandsvorstandes, der Mitglieder, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der Ortsteilverbände,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anerkannten</ins> Arbeitsgemeinschaften sowie über <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Initiativanträge</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dringlichkeitsanträge</ins>. Ihr obliegt die Beschlussfassung über alle Satzungen und Ordnungen des Ortsverbandes.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Die Mitgliederversammlung wählt den Ortsverbandsvorstand und die Delegierten des Ortsverbandes für die entsprechenden Vertreterversammlungen.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3)</ins> Schließlich entscheidet sie über sämtliche Aufgaben des Ortsverbandes, die keinem anderen Organ übertragen sind. Insbesondere gehört hierzu die Aufstellung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 56 bis 61:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Die Mitgliederversammlung wird mindestens zweimal jährlich vom Ortsverbandsvorstand einberufen. Sie ist auf Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern oder 10 Prozent der Mitglieder vom Vorstand einzuberufen, wenn die Antragsteller dies unter Angabe einer Tagesordnung beantragen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(5) Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.<br><br>(6) Die Mitgliederversammlung tagt grundsätzlich ö ffentlich , solange der<br>Ortsverbandvsorstand keine abweichende Regelung trifft. Auf Antrag stimmt die<br>Mitgliederversammlung in der Sitzung über die Öffentlichkeit der Versammlung<br>ab</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Mitgliederversammlungen sind mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und den einzuhaltenden </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 68 bis 71:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(8)</ins> Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestens </ins>zehn Prozent der anwesenden stimmberechtigen Ortsverbandsmitglieder beschlussfähig.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(9)</ins> Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 73 bis 75:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(10)</ins> Anträge können von stimmberechtigten Ortsverbandsmitgliedern, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ortsteilverbänden,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">O</ins> dem Ortsverbandsvorstand und <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anerkannten </ins>Arbeitsgemeinschaften an die Versammlung gestellt werden. Diese Anträge müssen spätestens am siebten Werktag </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 77 bis 79:</h4><div><p>gestellt werden. Eine digitale Einreichung ist möglich.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9. Initiativanträge</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11) Dringlichkeitsanträge</ins> sind <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">solche </del>Anträge, die nicht innerhalb der Fristen eingegangen sind. Sie bedürfen zu ihrer Behandlung in der Mitgliederversammlung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 81 bis 98:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">5</ins> Ortsverbandsvorstand</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1. Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend. Er wird durch die beiden Vorsitzenden nach außen vertreten. Der Ortsverbandsvorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend. Er wird durch die Vorsitzenden nach außen vertreten.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">a) Der Ortsverbandsvorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung.<br>b) Der Ortsverbandsvorstand ist Arbeitgeber der Beschäftigten des<br>Ortsverbandes<br><br>c) Die Vorsitzenden des Ortsverbandsvorstandes können den<br>Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten. Die Vollmacht ist begrenzt<br>auf die Dauer der Amtszeit</ins>. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Sie kann jederzeit durch Beschluss des<br>Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.(2) </ins>Der Ortsverbandsvorstand wird <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">gewählt </del>von der Mitgliederversammlung<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> gewählt</ins>. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Er besteht aus</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Ihm gehören an</ins>:</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Sprecherin und einem Sprecher als Vorsitzende</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Schatzmeisterin bzw. einem Schatzmeister</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei Vorsitzende, davon mindetstens eine Frau;</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">als stellvertretende Vorsitzende bzw. stellvertretender Vorsitzender</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei stellvertretende Vorsitzende, davon mindestens eine Frau;</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Beisitzerinnen bzw. Beisitzern</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>ein:e Schatzmeister:in;</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Über die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer entscheidet die Mitgliederversammlung.</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>bis zu vier weitere Vorstandsmitglieder.</li></ul><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Gemäß dem Frauenstatut ist der Vorstand mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen</ins>.<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(3) </ins>Alle Gewählten bilden den Vorstand. Die Geschäfte des Ortsverbandes führt der geschäftsführende Vorstand<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> bestehend</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, welcher</ins> aus <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sprecherin, Sprecher</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Vorsitzenden, stellvertenden Vorsitzenden</ins> und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schatzmeisterin bzw</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schatzmeister:in besteht</ins>. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schatzmeister</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Abgesehen davon sind alle Vorstandsmitglieder gleichberechtigt</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Die Amtszeit der Mitglieder im Ortsverbandsvorstand beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl in den Vorstand ist möglich. Scheiden einzelne Vorstandsmitglieder </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 101 bis 112:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Die Wahl in den Ortsverbandsvorstand schließt die gleichzeitige Wahrnehmung von Mandaten und anderen Parteiämtern nicht aus.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(6) Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich mitgliederöffentlich. Die<br>Öffentlichkeit ist jedoch insbesondere auszuschließen:<br><br>• bei der Behandlung von Personalangelegenheiten,<br>• bei der Behandlung von Mitgliederdaten,<br>• bei der Behandlung von Vertragsentwürfen bzw. Änderungsentwürfen zu<br>bestehenden Verträgen,<br>• bei der Behandlung der Ergebnisse von angestellten Preisvergleichen,<br>• bei der Behandlung von Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten (auch<br>Mietverträgen),<br>• bei der Behandlung von Schlichtungsverfahren nach<br>Landesschiedsgerichtsordnung<br><br>Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist schriftlich zu begründen.<br><br>(7) Ort und Zeit der Vorstandssitzungen sind dem Ortsverband in geeigneter<br>Weise bekannt zu geben. Über Sitzungen des Ortsverbandvorstandes sind<br>Beschlussprotokolle zu führen</ins>. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Diese sind auf Verlangen den Mitgliedern des<br>Ortsverbandes auszuhändigen.<br><br>(8) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und macht diese den<br>Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt.<br><br>(9) </ins>Der Ortsverbandsvorstand bzw. einzelne Mitglieder des Ortsverbandvorstandes sind jederzeit abwählbar durch die Wahl eines neuen Mitgliedes in den Ortsverbandsvorstand. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Diese Form der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Eine</ins> Abwahl kann nicht Gegenstand eines <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Initiativantrages</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dringlichkeitsantrages</ins> sein.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(10)</ins> Der Ortsverbandsvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend ist<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(11) Der Ortsverbandsvorstand kann Arbeitsgemeinschaften anerkennen und<br>auflösen. Näheres legt das AG-Statut des Ortsverbandes fest</ins>.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 8 Rechnungsprüfer/innen</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 6 Finanzen<br><br>(1) Die Schatzmeister:in verwaltet die Finanzen des Ortsverbandes und ist für die<br>ordnungsgemäße Rechnungslegung gemäß Parteiengesetz verantwortlich.<br><br>(2) Die Schatzmeister:in legt dem Ortsverbandsvorstand jährlich einen<br>Haushaltsplan vor, den der Ortsverbandsvorstand nach Beschlussfassung<br>wiederum der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorlegt. Bis zu<br>einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung kann vom<br>Vorstand im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung pro Monat ein Zwölftel<br>des letzten Jahresbudgets verausgabt werden.</strong></p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) </ins>Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer*innen und zwei Vertreter*innen, deren Amtszeit zwei Jahre beträgt<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(4) Die Rechnungsprüfer:innen prüfen den jährlichen Haushaltsabschluss und<br>legen der Mitgliederversammlung einen Rechnungsprüfungsbericht vor</ins>.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">7</ins> Wahlen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 123:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">10</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">8</ins> Urabstimmung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 127:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">11</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">9</ins> Haftung und Vermögen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 134 bis 141:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 12 Arbeitgeber</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der Ortsverbandsvorstand ist Arbeitgeber der Beschäftigten des Ortsverbandes.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 13 Rechtsgeschäfte</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sprecherin und Sprecher des Ortsverbandsvorstandes können den Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Vollmacht ist begrenzt auf die Dauer der Amtszeit. Sie kann jederzeit durch Beschluss des Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">14</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Auflösung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 147:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">15</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">11</ins> Inkrafttreten und Wirksamkeit<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Änderungen beschlossen von den Mitgliedern des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte bei der Mitgliederversammlung am 07.05.2026</ins></strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Dieser Änderungsantrag beinhaltet folgende Änderungen:</p>
<ul>
<li>Klarstellung, dass alle Vorstandsmitglieder gleichberechtigt sind, abgesehen von Geschäftsführung.</li>
<li>Beisitzer:innen -&gt; weitere Vorstandsmitglieder</li>
<li>Umformulierung der Quotierungsklausel, sodass sie einfacher verständlich ist</li>
<li>Konsequente Benutzung des Begriffs &quot;Vorsitzende&quot; statt &quot;Sprecher:innen&quot;, wie es auch in anderen Satzungen (KV, LV, BV) üblich ist.</li>
<li>Ein paar grammatikalische Umformulierungen</li>
</ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 22:34:12 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä6 zu Satzung OV Mitte</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Satzung-OV-Mitte-8871/105482</link>
                        <author>Lukas Anstett (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Satzung-OV-Mitte-8871/105482</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_58790_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 3 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 6 bis 7 einfügen:</h4><div><p>Gebietsverband im Sinne des § 4 Abs. 2 Parteiengesetz mit Sitz in Saarbrücken. Sein Tätigkeitsbereich ist der Bezirk Mitte der Landeshauptstadt Saarbrücken<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(2) Die Satzungen des <strong>Landesverbandes </strong>Saar und des Bundesverbandes<br>einschließlich Frauenstatut und Vielfaltsstatut sind für den Ortsverband<br>verbindlich und finden sinngemäß Anwendung. Davon abweichende<br>Regelungen sind, soweit zulässig, nur durch die Satzung und die<br>Geschäftsordnung des Ortsverbandes möglich</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 9 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>Für die Aufnahme als Mitglied und die Beendigung der Mitgliedschaft, die Rechte </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 12 bis 14:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 3 Rechte und Pflichten</strong><strong>der Mitglieder</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Jedes Mitglied hat das Recht und die Aufgabe, an der politischen Willensbildung der Partei im Rahmen der Satzung mitzuwirken, insbesondere durch </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 17 bis 20:</h4><div><p>an Landesversammlungen durch Beteiligung an Aussprachen, Abstimmungen und Stellung von Anträgen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(3) Jedes Mitglied gibt bei Eintritt in der Regel eine gültige E-Mail-Adresse an und<br>teilt spätere Änderungen unverzüglich der Orts- oder Landesgeschäftsstelle mit,<br>um eine schnelle Kommunikation und zuverlässige Erreichbarkeit für<br>satzungsgemäße Mitteilungen und Informationen über Maßnahmen zur<br>Erfüllung des Verbandszwecks zu gewährleisten</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Jedes Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag. Dies ist in der Regel 1 % des Nettoeinkommens aber min. 10 Euro bei Einkommenssteuerpflichtigen bzw. min. 5 </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 25 bis 26:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Beitragsreduzierungen sind nur im Einzelfall und aus gewichtigen<br>sozialen Gründen möglich. Sie bedürfen eines Beschlusses des zuständigen Organs<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 29 bis 30 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6) </ins>Im Übrigen gelten die Regelungen der Landessatzung und der Beitrags- und </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 32 bis 39:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">3</ins> Gliederung des Ortsverbandes</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der räumliche Geltungsbereich des Ortsverbandes deckt sich mit den administrativen und politischen Gliederungen des Stadtbezirks Saarbrücken Mitte. Ortsteilverbände können auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gegründet werden.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der räumliche Geltungsbereich des Ortsverbandes deckt sich mit den administrativen und politischen Gliederungen des Stadtbezirks Saarbrücken Mitte.</ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 5 Organe des Ortsverbandes</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Die Organe des Ortsverbandes sind:</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 42 bis 54:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2. Ortsverbandsvorstand sowie alle zu bildenden Kommissionen sind zu mindestens 50 Prozent mit Frauen zu besetzen. Sollte keine Frau für einen den Frauen zustehenden Platz kandidieren oder gewählt werden, so kann an ihrer Stelle auch ein Mann kandidieren bzw. gewählt werden.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">4</ins> Mitgliederversammlung</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1)</ins> Die Mitgliederversammlung entscheidet über Anträge des Ortsverbandsvorstandes, der Mitglieder, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der Ortsteilverbände,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anerkannten</ins> Arbeitsgemeinschaften sowie über <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Initiativanträge</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dringlichkeitsanträge</ins>. Ihr obliegt die Beschlussfassung über alle Satzungen und Ordnungen des Ortsverbandes.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Die Mitgliederversammlung wählt den Ortsverbandsvorstand und die Delegierten des Ortsverbandes für die entsprechenden Vertreterversammlungen.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3)</ins> Schließlich entscheidet sie über sämtliche Aufgaben des Ortsverbandes, die keinem anderen Organ übertragen sind. Insbesondere gehört hierzu die Aufstellung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 56 bis 61:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Die Mitgliederversammlung wird mindestens zweimal jährlich vom Ortsverbandsvorstand einberufen. Sie ist auf Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern oder 10 Prozent der Mitglieder vom Vorstand einzuberufen, wenn die Antragsteller dies unter Angabe einer Tagesordnung beantragen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(5) Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.<br><br>(6) Die Mitgliederversammlung tagt grundsätzlich ö ffentlich , solange der<br>Ortsverbandvsorstand keine abweichende Regelung trifft. Auf Antrag stimmt die<br>Mitgliederversammlung in der Sitzung über die Öffentlichkeit der Versammlung<br>ab</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Mitgliederversammlungen sind mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und den einzuhaltenden </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 68 bis 71:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(8)</ins> Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestens </ins>zehn Prozent der anwesenden stimmberechtigen Ortsverbandsmitglieder beschlussfähig.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(9)</ins> Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 73 bis 75:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(10)</ins> Anträge können von stimmberechtigten Ortsverbandsmitgliedern, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ortsteilverbänden,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">O</ins> dem Ortsverbandsvorstand und <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anerkannten </ins>Arbeitsgemeinschaften an die Versammlung gestellt werden. Diese Anträge müssen spätestens am siebten Werktag </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 77 bis 79:</h4><div><p>gestellt werden. Eine digitale Einreichung ist möglich.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9. Initiativanträge</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11) Dringlichkeitsanträge</ins> sind <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">solche </del>Anträge, die nicht innerhalb der Fristen eingegangen sind. Sie bedürfen zu ihrer Behandlung in der Mitgliederversammlung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 81 bis 98:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">5</ins> Ortsverbandsvorstand</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1. Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend. Er wird durch die beiden Vorsitzenden nach außen vertreten. Der Ortsverbandsvorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend. Er wird durch die beiden Sprecher:innen nach außen vertreten.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">a) Der Ortsverbandsvorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung.<br>b) Der Ortsverbandsvorstand ist Arbeitgeber der Beschäftigten des<br>Ortsverbandes<br><br>c) Die beiden Sprecher:innen des Ortsverbandsvorstandes können den<br>Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten. Die Vollmacht ist begrenzt<br>auf die Dauer der Amtszeit</ins>. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Sie kann jederzeit durch Beschluss des<br>Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.(2) </ins>Der Ortsverbandsvorstand wird gewählt von der Mitgliederversammlung. Er besteht aus:</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Sprecherin und einem Sprecher als Vorsitzende</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei Sprecher:innen als Vorsitzende</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Schatzmeisterin bzw. einem Schatzmeister</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>eine:r Schatzmeister:in</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">als stellvertretende Vorsitzende bzw. stellvertretender Vorsitzender</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>maximal sechs weitere Vorstandsmitglieder</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Beisitzerinnen bzw. Beisitzern</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Über die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer entscheidet die Mitgliederversammlung.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) Sowohl die Vorstandsplätze als Ganzes als auch die beiden Plätze der<br>Vorsitzenden werden nach dem Frauenstatut mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt</ins>.<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(4) </ins>Alle Gewählten bilden den Vorstand. Die Geschäfte des Ortsverbandes führt der geschäftsführende Vorstand bestehend aus <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sprecherin, Sprecher</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Vorsitzenden</ins> und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schatzmeisterin bzw. </del>Schatzmeister<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">:in</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Die Amtszeit der Mitglieder im Ortsverbandsvorstand beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl in den Vorstand ist möglich. Scheiden einzelne Vorstandsmitglieder </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 101 bis 112:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6)</ins> Die Wahl in den Ortsverbandsvorstand schließt die gleichzeitige Wahrnehmung von Mandaten und anderen Parteiämtern nicht aus.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(7) Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich mitgliederöffentlich. Die<br>Öffentlichkeit ist jedoch insbesondere auszuschließen:<br><br>• bei der Behandlung von Personalangelegenheiten,<br>• bei der Behandlung von Mitgliederdaten,<br>• bei der Behandlung von Vertragsentwürfen bzw. Änderungsentwürfen zu<br>bestehenden Verträgen,<br>• bei der Behandlung der Ergebnisse von angestellten Preisvergleichen,<br>• bei der Behandlung von Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten (auch<br>Mietverträgen),<br>• bei der Behandlung von Schlichtungsverfahren nach<br>Landesschiedsgerichtsordnung<br><br>Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist schriftlich zu begründen.<br><br>(8) Ort und Zeit der Vorstandssitzungen sind dem Ortsverband in geeigneter<br>Weise bekannt zu geben. Über Sitzungen des Ortsverbandvorstandes sind<br>Beschlussprotokolle zu führen</ins>. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Diese sind auf Verlangen den Mitgliedern des<br>Ortsverbandes auszuhändigen.<br><br>(9) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und macht diese den<br>Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt.<br><br>(10) </ins>Der Ortsverbandsvorstand bzw. einzelne Mitglieder des Ortsverbandvorstandes sind jederzeit abwählbar durch die Wahl eines neuen Mitgliedes in den Ortsverbandsvorstand. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Diese Form der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Eine</ins> Abwahl kann nicht Gegenstand eines <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Initiativantrages</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dringlichkeitsantrages</ins> sein.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11)</ins> Der Ortsverbandsvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend ist<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(12) Der Ortsverbandsvorstand kann Arbeitsgemeinschaften anerkennen und<br>auflösen. Näheres legt das AG-Statut des Ortsverbandes fest</ins>.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 8 Rechnungsprüfer/innen</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 6 Finanzen<br><br>(1) Die Schatzmeister:in verwaltet die Finanzen des Ortsverbandes und ist für die<br>ordnungsgemäße Rechnungslegung gemäß Parteiengesetz verantwortlich.<br><br>(2) Die Schatzmeister:in legt dem Ortsverbandsvorstand jährlich einen<br>Haushaltsplan vor, den der Ortsverbandsvorstand nach Beschlussfassung<br>wiederum der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorlegt. Bis zu<br>einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung kann vom<br>Vorstand im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung pro Monat ein Zwölftel<br>des letzten Jahresbudgets verausgabt werden.</strong></p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) </ins>Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer*innen und zwei Vertreter*innen, deren Amtszeit zwei Jahre beträgt<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(4) Die Rechnungsprüfer:innen prüfen den jährlichen Haushaltsabschluss und<br>legen der Mitgliederversammlung einen Rechnungsprüfungsbericht vor</ins>.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">7</ins> Wahlen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 123:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">10</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">8</ins> Urabstimmung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 127:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">11</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">9</ins> Haftung und Vermögen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 134 bis 141:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 12 Arbeitgeber</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der Ortsverbandsvorstand ist Arbeitgeber der Beschäftigten des Ortsverbandes.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 13 Rechtsgeschäfte</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sprecherin und Sprecher des Ortsverbandsvorstandes können den Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Vollmacht ist begrenzt auf die Dauer der Amtszeit. Sie kann jederzeit durch Beschluss des Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">14</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Auflösung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 147:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">15</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">11</ins> Inkrafttreten und Wirksamkeit<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Änderungen beschlossen von den Mitgliedern des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte bei der Mitgliederversammlung am 07.05.2026</ins></strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Integrierte Ansicht des Änderungsantrags A1-Ä6 von Rudith Rachel. Begründung:</p>
<blockquote>
<p>Das Einführen von stellvertretenden Vorsitzenden schafft eine weitere Hierarchieebene und erhöht die Komplexität des Abstimmungsbedarfs im Vorstand.</p>
<p>Alternativ sollten die Rollen der Vorstandsmitglieder generell als aktiv handelnd verstehbar sein und deshalb nicht mit dem passiven Wort &quot;Beisitzer:innen&quot; benannt werden. Abgesehen von Bankgeschäften und Vertragszeichnungen können Vorstandsmitglieder die gleichen Berechtigungen wie die Vorsitzenden haben - ggf. im Einzelfall von diesen delegiert. So kann die Arbeitslast sich, auch ohne zusätzliche Stellvertretende, fast gleichmäßig auf mehrere Personen verteilen.</p>
</blockquote></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 22:10:37 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä6 zu A1: Vorgeschlagener neuer Satzungstext (Satzungsänderungsantrag S2)</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105466</link>
                        <author>Judith Rachel (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105466</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58787_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 98 löschen:</h4><div><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">zwei stellvertretenden Vorsitzenden</li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 100 bis 106:</h4><div><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">maximal vier Beisitzer:innen</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>maximal sechs weitere Vorstandsmitglieder</li></ul><p>(3) Sowohl die Vorstandsplätze als Ganzes als auch die beiden Plätze der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorsitzenden und die beiden Plätze der stellvertretenden </del>Vorsitzenden werden nach dem Frauenstatut mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt.</p><p>(4) Alle Gewählten bilden den Vorstand. Die Geschäfte des Ortsverbandes führt der geschäftsführende Vorstand bestehend aus <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorsitzenden, stellvertenden </del>Vorsitzenden und Schatzmeister:in.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Das Einführen von stellvertretenden Vorsitzenden schafft eine weitere Hierarchieebene und erhöht die Komplexität des Abstimmungsbedarfs im Vorstand.</p>
<p>Alternativ sollten die Rollen der Vorstandsmitglieder generell als aktiv handelnd verstehbar sein und deshalb nicht mit dem passiven Wort &quot;Beisitzer:innen&quot; benannt werden. Abgesehen von Bankgeschäften und Vertragszeichnungen können Vorstandsmitglieder die gleichen Berechtigungen wie die Vorsitzenden haben - ggf. im Einzelfall von diesen delegiert. So kann die Arbeitslast sich, auch ohne zusätzliche Stellvertretende, fast gleichmäßig auf mehrere Personen verteilen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 19:06:24 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des OV SB Mitte</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Geschaftsordnung-der-Mitgliederversammlung-des-OV-SB-Mitte-3294</link>
                        <author>Christian Fiebrig (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Geschaftsordnung-der-Mitgliederversammlung-des-OV-SB-Mitte-3294</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung des OV Saarbrücken-Mitte<br>
Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Saarbrücken-Mitte<br><br>
Präambel<br><br>
Diese Geschäftsordnung ist gilt für die Mitgliederversammlung – ist aber gedacht für alle Gremien und Organe der Grünen des Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte. Sie dient als Leitfaden auch für sonstige Sitzungen und ihre Regelungen können analog angewendet werden.<br><br><br>
§1 Ortsverbandsmitgliederversammlung (OMV)<br><br>
Die Versammlungen der Ortsverbandsmitglieder finden außerhalb der Schulferien des Saarlands, mindestens zweimal pro Jahr statt.<br><br><br>
§2 Präsidium<br><br>
Das vom Vorstand vorgeschlagene Präsidium wird von der OMV bestätigt.<br><br><br>
§3 Mandatsprüfungskommission<br><br>
Der Vorstand beruft für Wahlen und - soweit notwendig - für Abstimmungen eine Mandatsprüfungskommission, welche von der Versammlung bestätigt wird. Diese Kommission prüft das Stimmrecht der Versammlungsteilnehmer:innen und händigt stimmberechtigten Mitgliedern Stimmkarten aus.<br><br><br>
§4 Protokoll<br><br>
Über die Sitzungen der OMV wird ein Protokoll geführt. Dieses muss<br>
1. Zeit und Ort der Sitzung<br>
2. die Tagesordnung<br>
3. den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse sowie das Ergebnis der Abstimmungen enthalten.<br><br>
Dieses Protokoll muss 14 Tage nach Ende der Versammlung allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden.<br><br>
§5 Tagesordnung<br><br>
1. Das Präsidium gibt den Entwurf des Vorstands für die Tagesordnung bekannt. Der Entwurf des Vorstands soll alle gemäß §6 Abs. 2 vorliegenden Anträge - wenn möglich - berücksichtigen und einzelnen Tagesordnungspunkten zuordnen.<br><br>
2. Die OMV entscheidet zu Beginn der Sitzung über die Tagesordnung.<br><br>
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung sind zulässig und werden in der Regel nach einer Pro- und Kontrarede abgestimmt.<br><br><br>
§6 Anträge<br><br>
1. Alle Anträge sind schriftlich bei dem Präsidium einzureichen. GO-Anträge und Rückholanträge können durch das Präsidium auch in mündlicher Form zugelassen werden.<br><br>
2. Anträge müssen vor Beginn der OMV beim Vorstand eingereicht sein. Antragsberechtigung und Antragsfrist richten sich nach der Satzung des Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte.<br><br>
Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge. Diese müssen spätestens bis zu Beginn der Sitzung vorliegen. Die Dringlichkeit ist zu begründen.<br><br>
Davon ausgenommen sind auch Anträge, die sich aus dem Verlauf eines Tagesordnungspunktes ergeben. Diese sind nur dann zulässig, wenn sie dem Präsidium schriftlich vorgelegt werden. Über die Befassung von Anträgen entscheidet die OMV dann mit einfacher Mehrheit.<br><br>
3. Anträge mit möglichen finanziellen Auswirkungen bedürfen einer Stellungnahme des/r Schatzmeisters:in und müssen diesem/r vorgelegt werden.<br><br>
4. Änderungsanträge sind - wenn möglich - vor Befassung des Antrages, auf den sie sich beziehen, einzubringen. Beziehen sich die Anträge auf ein den Mitgliedern mindestens eine Woche vorab zur Kenntnis gebrachten Antragsentwurf, so ist regelmäßig § 6 Abs. 2 anzuwenden.<br><br>
Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen. Auf Antrag ist es möglich, Anträge alternativ abzustimmen bzw. Meinungsbilder über verschiedene alternative Anträge zu erstellen. Danach folgt die Schlussabstimmung.<br><br>
5. Nur Mitglieder können Geschäftsordnungsanträge stellen und diese sind sofort zu behandeln. Zu ihnen wird je eine Pro- und Kontrarede zugelassen.<br><br>
6. Soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, entscheidet die OMV mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen als abgegebene Stimmen gelten, ungültige Stimmen hingegen nicht. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.<br><br>
7. Soll ein bereits abgeschlossener Tagesordnungspunkt erneut aufgerufen werden, ist ein Rückholantrag zu stellen. Dieser benötigt zur Annahme die Zustimmung von zwei Dritteln der Abstimmenden.<br><br>
8. Persönliche Erklärungen sind nur am Ende eines Tagesordnungspunktes zulässig.<br><br><br>
§7 Redebeiträge<br><br>
1. Das Präsidium führt eine Redeliste zu den einzelnen Tagesordnungspunkten. Die Redeliste wird nach Bekanntgabe durch das Präsidium eröffnet und nach der Reihenfolge der Eingänge der Meldungen geführt. Die Redeliste ist geschlechtsdifferenziert zu führen und abwechselnd mit einer Frau und einem offenen Platz zu besetzen. Das Präsidium kann, wenn es dem Verlauf der Debatte dient, unabhängig von der Redeliste das Wort erteilen.<br><br>
2. Aussprachen werden im Voraus zeitlich begrenzt. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Aussprache beendet, unabhängig von den noch vorhandenen Wortmeldungen. Eine Verlängerung kann auf Antrag der Versammlung beschlossen werden.<br><br>
3. Die Redezeit kann auf Vorschlag des Präsidiums für den jeweiligen Tagesordnungspunkt begrenzt werden.<br><br><br>
§8 Allgemeine Bestimmungen<br><br>
1. Das Hausrecht wird im Sinne des Mietvertrages von dem Präsidium ausgeübt.<br><br>
2. Die Geschäftsordnung und Änderungen an der Geschäftsordnung treten mit dem Ende der beschlussfassenden Versammlung in Kraft. Die Amtszeit von neu und wiedergewählten Personen beginnt mit dem Ende der Wahlversammlung.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der Satzungsgruppe wurde eine Geschäftsordnung für die MV durch die Mitglieder der Gruppe diskutiert und dem Vorstand empfohlen. Eine Geschäftsordnung für eine MV soll einen verlässlichen Rahmen für eine MV geben, die den Teilnehmenden, aber auch dem Präsidium anzeigt, wie eine MV ablaufen soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der hier empfohlenen GO sind Bestimmungen zu Einladung, Präsidium, Protokoll, Tagesordnungspunkten, Anträgen, GO Anträgen und Redezeiten enthalten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 10:26:36 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä5 zu Satzung OV Mitte</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Satzung-OV-Mitte-8871/105339</link>
                        <author>Patrick Hahl</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Satzung-OV-Mitte-8871/105339</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_58790_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 3 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 6 bis 7 einfügen:</h4><div><p>Gebietsverband im Sinne des § 4 Abs. 2 Parteiengesetz mit Sitz in Saarbrücken. Sein Tätigkeitsbereich ist der Bezirk Mitte der Landeshauptstadt Saarbrücken<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(2) Die Satzungen des <strong>Landesverbandes </strong>Saar und des Bundesverbandes<br>einschließlich Frauenstatut und Vielfaltsstatut sind für den Ortsverband<br>verbindlich und finden sinngemäß Anwendung. Davon abweichende<br>Regelungen sind, soweit zulässig, nur durch die Satzung und die<br>Geschäftsordnung des Ortsverbandes möglich</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 9 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>Für die Aufnahme als Mitglied und die Beendigung der Mitgliedschaft, die Rechte </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 12 bis 14:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 3 Rechte und Pflichten</strong><strong>der Mitglieder</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Jedes Mitglied hat das Recht und die Aufgabe, an der politischen Willensbildung der Partei im Rahmen der Satzung mitzuwirken, insbesondere durch </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 17 bis 20:</h4><div><p>an Landesversammlungen durch Beteiligung an Aussprachen, Abstimmungen und Stellung von Anträgen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(3) Jedes Mitglied gibt bei Eintritt in der Regel eine gültige E-Mail-Adresse an und<br>teilt spätere Änderungen unverzüglich der Orts- oder Landesgeschäftsstelle mit,<br>um eine schnelle Kommunikation und zuverlässige Erreichbarkeit für<br>satzungsgemäße Mitteilungen und Informationen über Maßnahmen zur<br>Erfüllung des Verbandszwecks zu gewährleisten</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Jedes Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag. Dies ist in der Regel 1 % des Nettoeinkommens aber min. 10 Euro bei Einkommenssteuerpflichtigen bzw. min. 5 </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 25 bis 26:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Beitragsreduzierungen sind nur im Einzelfall und aus gewichtigen<br>sozialen Gründen möglich. Sie bedürfen eines Beschlusses des zuständigen Organs<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 29 bis 30 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6) </ins>Im Übrigen gelten die Regelungen der Landessatzung und der Beitrags- und </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 32 bis 39:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">3</ins> Gliederung des Ortsverbandes</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der räumliche Geltungsbereich des Ortsverbandes deckt sich mit den administrativen und politischen Gliederungen des Stadtbezirks Saarbrücken Mitte. Ortsteilverbände können auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gegründet werden.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der räumliche Geltungsbereich des Ortsverbandes deckt sich mit den administrativen und politischen Gliederungen des Stadtbezirks Saarbrücken Mitte.</ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 5 Organe des Ortsverbandes</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Die Organe des Ortsverbandes sind:</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 42 bis 54:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2. Ortsverbandsvorstand sowie alle zu bildenden Kommissionen sind zu mindestens 50 Prozent mit Frauen zu besetzen. Sollte keine Frau für einen den Frauen zustehenden Platz kandidieren oder gewählt werden, so kann an ihrer Stelle auch ein Mann kandidieren bzw. gewählt werden.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">4</ins> Mitgliederversammlung</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1)</ins> Die Mitgliederversammlung entscheidet über Anträge des Ortsverbandsvorstandes, der Mitglieder, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der Ortsteilverbände,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anerkannten</ins> Arbeitsgemeinschaften sowie über <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Initiativanträge</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dringlichkeitsanträge</ins>. Ihr obliegt die Beschlussfassung über alle Satzungen und Ordnungen des Ortsverbandes.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Die Mitgliederversammlung wählt den Ortsverbandsvorstand und die Delegierten des Ortsverbandes für die entsprechenden Vertreterversammlungen.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3)</ins> Schließlich entscheidet sie über sämtliche Aufgaben des Ortsverbandes, die keinem anderen Organ übertragen sind. Insbesondere gehört hierzu die Aufstellung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 56 bis 61:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Die Mitgliederversammlung wird mindestens zweimal jährlich vom Ortsverbandsvorstand einberufen. Sie ist auf Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern oder 10 Prozent der Mitglieder vom Vorstand einzuberufen, wenn die Antragsteller dies unter Angabe einer Tagesordnung beantragen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(5) Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.<br><br>(6) Die Mitgliederversammlung tagt grundsätzlich ö ffentlich , solange der<br>Ortsverbandvsorstand keine abweichende Regelung trifft. Auf Antrag stimmt die<br>Mitgliederversammlung in der Sitzung über die Öffentlichkeit der Versammlung<br>ab</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Mitgliederversammlungen sind mit einer Einladungsfrist von mindestens <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zwei</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">vier</ins> Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und den einzuhaltenden </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 68 bis 71:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(8)</ins> Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestens </ins>zehn Prozent der anwesenden stimmberechtigen Ortsverbandsmitglieder beschlussfähig.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(9)</ins> Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 73 bis 75:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(10)</ins> Anträge können von stimmberechtigten Ortsverbandsmitgliedern, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ortsteilverbänden,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">O</ins> dem Ortsverbandsvorstand und <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anerkannten </ins>Arbeitsgemeinschaften an die Versammlung gestellt werden. Diese Anträge müssen spätestens am siebten Werktag </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 77 bis 79:</h4><div><p>gestellt werden. Eine digitale Einreichung ist möglich.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9. Initiativanträge</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11) Dringlichkeitsanträge</ins> sind <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">solche </del>Anträge, die nicht innerhalb der Fristen eingegangen sind. Sie bedürfen zu ihrer Behandlung in der Mitgliederversammlung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 81 bis 98:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">5</ins> Ortsverbandsvorstand</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1. Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend. Er wird durch die beiden Vorsitzenden nach außen vertreten. Der Ortsverbandsvorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend. Er wird durch die beiden Sprecher:innen nach außen vertreten.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">a) Der Ortsverbandsvorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung.<br>b) Der Ortsverbandsvorstand ist Arbeitgeber der Beschäftigten des<br>Ortsverbandes<br><br>c) Die beiden Sprecher:innen des Ortsverbandsvorstandes können den<br>Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten. Die Vollmacht ist begrenzt<br>auf die Dauer der Amtszeit</ins>. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Sie kann jederzeit durch Beschluss des<br>Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.(2) </ins>Der Ortsverbandsvorstand wird gewählt von der Mitgliederversammlung. Er besteht aus:</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Sprecherin und einem Sprecher als Vorsitzende</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei Sprecher:innen als Vorsitzende</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Schatzmeisterin bzw. einem Schatzmeister</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">als stellvertretende Vorsitzende bzw. stellvertretender Vorsitzender</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei stellvertretenden Vorsitzenden</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Beisitzerinnen bzw. Beisitzern</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>eine:r Schatzmeister:in</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Über die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer entscheidet die Mitgliederversammlung.</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>maximal vier Beisitzer:innen</li></ul><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) Sowohl die Vorstandsplätze als Ganzes als auch die beiden Plätze der<br>Vorsitzenden und die beiden Plätze der stellvertretenden Vorsitzenden werden<br>nach dem Frauenstatut mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt</ins>.<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(4) </ins>Alle Gewählten bilden den Vorstand. Die Geschäfte des Ortsverbandes führt der geschäftsführende Vorstand bestehend aus <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sprecherin, Sprecher</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Vorsitzenden, stellvertenden Vorsitzenden</ins> und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schatzmeisterin bzw. </del>Schatzmeister<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">:in</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Die Amtszeit der Mitglieder im Ortsverbandsvorstand beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl in den Vorstand ist möglich. Scheiden einzelne Vorstandsmitglieder </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 101 bis 112:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6)</ins> Die Wahl in den Ortsverbandsvorstand schließt die gleichzeitige Wahrnehmung von Mandaten und anderen Parteiämtern nicht aus.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(7) Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich mitgliederöffentlich. Die<br>Öffentlichkeit ist jedoch insbesondere auszuschließen:<br><br>• bei der Behandlung von Personalangelegenheiten,<br>• bei der Behandlung von Mitgliederdaten,<br>• bei der Behandlung von Vertragsentwürfen bzw. Änderungsentwürfen zu<br>bestehenden Verträgen,<br>• bei der Behandlung der Ergebnisse von angestellten Preisvergleichen,<br>• bei der Behandlung von Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten (auch<br>Mietverträgen),<br>• bei der Behandlung von Schlichtungsverfahren nach<br>Landesschiedsgerichtsordnung<br><br>Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist schriftlich zu begründen.<br><br>(8) Ort und Zeit der Vorstandssitzungen sind dem Ortsverband in geeigneter<br>Weise bekannt zu geben. Über Sitzungen des Ortsverbandvorstandes sind<br>Beschlussprotokolle zu führen</ins>. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Diese sind auf Verlangen den Mitgliedern des<br>Ortsverbandes auszuhändigen.<br><br>(9) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und macht diese den<br>Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt.<br><br>(10) </ins>Der Ortsverbandsvorstand bzw. einzelne Mitglieder des Ortsverbandvorstandes sind jederzeit abwählbar durch die Wahl eines neuen Mitgliedes in den Ortsverbandsvorstand. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Diese Form der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Eine</ins> Abwahl kann nicht Gegenstand eines <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Initiativantrages</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dringlichkeitsantrages</ins> sein.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11)</ins> Der Ortsverbandsvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend ist<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(12) Der Ortsverbandsvorstand kann Arbeitsgemeinschaften anerkennen und<br>auflösen. Näheres legt das AG-Statut des Ortsverbandes fest</ins>.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 8 Rechnungsprüfer/innen</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 6 Finanzen<br><br>(1) Die Schatzmeister:in verwaltet die Finanzen des Ortsverbandes und ist für die<br>ordnungsgemäße Rechnungslegung gemäß Parteiengesetz verantwortlich.<br><br>(2) Die Schatzmeister:in legt dem Ortsverbandsvorstand jährlich einen<br>Haushaltsplan vor, den der Ortsverbandsvorstand nach Beschlussfassung<br>wiederum der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorlegt. Bis zu<br>einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung kann vom<br>Vorstand im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung pro Monat ein Zwölftel<br>des letzten Jahresbudgets verausgabt werden.</strong></p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) </ins>Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer*innen und zwei Vertreter*innen, deren Amtszeit zwei Jahre beträgt<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(4) Die Rechnungsprüfer:innen prüfen den jährlichen Haushaltsabschluss und<br>legen der Mitgliederversammlung einen Rechnungsprüfungsbericht vor</ins>.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">7</ins> Wahlen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 123:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">10</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">8</ins> Urabstimmung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 127:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">11</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">9</ins> Haftung und Vermögen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 134 bis 141:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 12 Arbeitgeber</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der Ortsverbandsvorstand ist Arbeitgeber der Beschäftigten des Ortsverbandes.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 13 Rechtsgeschäfte</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sprecherin und Sprecher des Ortsverbandsvorstandes können den Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Vollmacht ist begrenzt auf die Dauer der Amtszeit. Sie kann jederzeit durch Beschluss des Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">14</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Auflösung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 147:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">15</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">11</ins> Inkrafttreten und Wirksamkeit<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Änderungen beschlossen von den Mitgliedern des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte bei der Mitgliederversammlung am 07.05.2026</ins></strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>erfolgt mündlich</p>
<p>- bessere Planbarkeit</p>
<p>- mehr Zeit für Anträge und ÄA</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 07:40:52 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä5 zu A1: Vorgeschlagener neuer Satzungstext (Satzungsänderungsantrag S2)</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105336</link>
                        <author>Patrick Hahl</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105336</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58787_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 64 bis 65:</h4><div><p>(7) Mitgliederversammlungen sind mit einer Einladungsfrist von mindestens <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zwei</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">vier</ins> Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und den einzuhaltenden </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Erfolgt auch mündlich.</p>
<p>- Bessere Planbarkeit</p>
<p>- Mehr Zeit für Anträge und ÄA</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 07:35:57 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu Satzung OV Mitte</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Satzung-OV-Mitte-8871/105335</link>
                        <author>Lukas Anstett (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Satzung-OV-Mitte-8871/105335</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_58790_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 3 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 6 bis 7 einfügen:</h4><div><p>Gebietsverband im Sinne des § 4 Abs. 2 Parteiengesetz mit Sitz in Saarbrücken. Sein Tätigkeitsbereich ist der Bezirk Mitte der Landeshauptstadt Saarbrücken<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(2) Die Satzungen des <strong>Landesverbandes </strong>Saar und des Bundesverbandes<br>einschließlich Frauenstatut und Vielfaltsstatut sind für den Ortsverband<br>verbindlich und finden sinngemäß Anwendung. Davon abweichende<br>Regelungen sind, soweit zulässig, nur durch die Satzung und die<br>Geschäftsordnung des Ortsverbandes möglich</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 9 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>Für die Aufnahme als Mitglied und die Beendigung der Mitgliedschaft, die Rechte </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 12 bis 14:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 3 Rechte und Pflichten</strong><strong>der Mitglieder</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Jedes Mitglied hat das Recht und die Aufgabe, an der politischen Willensbildung der Partei im Rahmen der Satzung mitzuwirken, insbesondere durch </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 17 bis 20:</h4><div><p>an Landesversammlungen durch Beteiligung an Aussprachen, Abstimmungen und Stellung von Anträgen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(3) Jedes Mitglied gibt bei Eintritt in der Regel eine gültige E-Mail-Adresse an und<br>teilt spätere Änderungen unverzüglich der Orts- oder Landesgeschäftsstelle mit,<br>um eine schnelle Kommunikation und zuverlässige Erreichbarkeit für<br>satzungsgemäße Mitteilungen und Informationen über Maßnahmen zur<br>Erfüllung des Verbandszwecks zu gewährleisten</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Jedes Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag. Dies ist in der Regel 1 % des Nettoeinkommens aber min. 10 Euro bei Einkommenssteuerpflichtigen bzw. min. 5 </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 25 bis 26:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Beitragsreduzierungen sind nur im Einzelfall und aus gewichtigen<br>sozialen Gründen möglich. Sie bedürfen eines Beschlusses des zuständigen Organs<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 29 bis 30 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6) </ins>Im Übrigen gelten die Regelungen der Landessatzung und der Beitrags- und </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 32 bis 39:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">3</ins> Gliederung des Ortsverbandes</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der räumliche Geltungsbereich des Ortsverbandes deckt sich mit den administrativen und politischen Gliederungen des Stadtbezirks Saarbrücken Mitte. Ortsteilverbände können auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gegründet werden.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der räumliche Geltungsbereich des Ortsverbandes deckt sich mit den administrativen und politischen Gliederungen des Stadtbezirks Saarbrücken Mitte.</ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 5 Organe des Ortsverbandes</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Die Organe des Ortsverbandes sind:</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 42 bis 54:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2. Ortsverbandsvorstand sowie alle zu bildenden Kommissionen sind zu mindestens 50 Prozent mit Frauen zu besetzen. Sollte keine Frau für einen den Frauen zustehenden Platz kandidieren oder gewählt werden, so kann an ihrer Stelle auch ein Mann kandidieren bzw. gewählt werden.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">4</ins> Mitgliederversammlung</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1)</ins> Die Mitgliederversammlung entscheidet über Anträge des Ortsverbandsvorstandes, der Mitglieder, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der Ortsteilverbände,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anerkannten</ins> Arbeitsgemeinschaften sowie über <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Initiativanträge</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dringlichkeitsanträge</ins>. Ihr obliegt die Beschlussfassung über alle Satzungen und Ordnungen des Ortsverbandes.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Die Mitgliederversammlung wählt den Ortsverbandsvorstand und die Delegierten des Ortsverbandes für die entsprechenden Vertreterversammlungen.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3)</ins> Schließlich entscheidet sie über sämtliche Aufgaben des Ortsverbandes, die keinem anderen Organ übertragen sind. Insbesondere gehört hierzu die Aufstellung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 56 bis 61:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Die Mitgliederversammlung wird mindestens zweimal jährlich vom Ortsverbandsvorstand einberufen. Sie ist auf Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern oder 10 Prozent der Mitglieder vom Vorstand einzuberufen, wenn die Antragsteller dies unter Angabe einer Tagesordnung beantragen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(5) Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.<br><br>(6) Die Mitgliederversammlung tagt grundsätzlich ö ffentlich , solange der<br>Ortsverbandvsorstand keine abweichende Regelung trifft. Auf Antrag stimmt die<br>Mitgliederversammlung in der Sitzung über die Öffentlichkeit der Versammlung<br>ab</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Mitgliederversammlungen sind mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und den einzuhaltenden </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 68 bis 71:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(8)</ins> Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestens </ins>zehn Prozent der anwesenden stimmberechtigen Ortsverbandsmitglieder beschlussfähig.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(9)</ins> Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 73 bis 75:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(10)</ins> Anträge können von stimmberechtigten Ortsverbandsmitgliedern, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ortsteilverbänden,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">O</ins> dem Ortsverbandsvorstand und <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anerkannten </ins>Arbeitsgemeinschaften an die Versammlung gestellt werden. Diese Anträge müssen spätestens am siebten Werktag </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 77 bis 79:</h4><div><p>gestellt werden. Eine digitale Einreichung ist möglich.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9. Initiativanträge</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11) Dringlichkeitsanträge</ins> sind <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">solche </del>Anträge, die nicht innerhalb der Fristen eingegangen sind. Sie bedürfen zu ihrer Behandlung in der Mitgliederversammlung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 81 bis 98:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">5</ins> Ortsverbandsvorstand</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1. Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend. Er wird durch die beiden Vorsitzenden nach außen vertreten. Der Ortsverbandsvorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend. Er wird durch die beiden Sprecher:innen nach außen vertreten.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">a) Der Ortsverbandsvorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung.<br>b) Der Ortsverbandsvorstand ist Arbeitgeber der Beschäftigten des<br>Ortsverbandes<br><br>c) Die beiden Sprecher:innen des Ortsverbandsvorstandes können den<br>Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten. Die Vollmacht ist begrenzt<br>auf die Dauer der Amtszeit</ins>. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Sie kann jederzeit durch Beschluss des<br>Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.(2) </ins>Der Ortsverbandsvorstand wird gewählt von der Mitgliederversammlung. Er besteht aus:</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Sprecherin und einem Sprecher als Vorsitzende</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei Sprecher:innen als Vorsitzende</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Schatzmeisterin bzw. einem Schatzmeister</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">als stellvertretende Vorsitzende bzw. stellvertretender Vorsitzender</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei stellvertretenden Vorsitzenden</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Beisitzerinnen bzw. Beisitzern</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>eine:r Schatzmeister:in</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Über die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer entscheidet die Mitgliederversammlung.</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>maximal vier Beisitzer:innen</li></ul><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) Sowohl die Vorstandsplätze als Ganzes als auch die beiden Plätze der<br>Vorsitzenden und die beiden Plätze der stellvertretenden Vorsitzenden werden<br>nach dem Frauenstatut mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt</ins>.<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(4) </ins>Alle Gewählten bilden den Vorstand. Die Geschäfte des Ortsverbandes führt der geschäftsführende Vorstand bestehend aus <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sprecherin, Sprecher</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Vorsitzenden, stellvertenden Vorsitzenden</ins> und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schatzmeisterin bzw. </del>Schatzmeister<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">:in</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Die Amtszeit der Mitglieder im Ortsverbandsvorstand beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl in den Vorstand ist möglich. Scheiden einzelne Vorstandsmitglieder </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 101 bis 112:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6)</ins> Die Wahl in den Ortsverbandsvorstand schließt die gleichzeitige Wahrnehmung von Mandaten und anderen Parteiämtern nicht aus.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(7) Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich mitgliederöffentlich. Die<br>Öffentlichkeit ist jedoch insbesondere auszuschließen:<br><br>• bei der Behandlung von Personalangelegenheiten,<br>• bei der Behandlung von Mitgliederdaten,<br>• bei der Behandlung von Vertragsentwürfen bzw. Änderungsentwürfen zu<br>bestehenden Verträgen,<br>• bei der Behandlung der Ergebnisse von angestellten Preisvergleichen,<br>• bei der Behandlung von Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten (auch<br>Mietverträgen),<br>• bei der Behandlung von Schlichtungsverfahren nach<br>Landesschiedsgerichtsordnung<br><br>Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist schriftlich zu begründen.<br><br>(8) Ort und Zeit der Vorstandssitzungen sind dem Ortsverband in geeigneter<br>Weise bekannt zu geben. Über Sitzungen des Ortsverbandvorstandes sind<br>Beschlussprotokolle zu führen</ins>. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Diese sind auf Verlangen den Mitgliedern des<br>Ortsverbandes auszuhändigen.<br><br>(9) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und macht diese den<br>Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt.<br><br>(10) </ins>Der Ortsverbandsvorstand bzw. einzelne Mitglieder des Ortsverbandvorstandes sind jederzeit abwählbar durch die Wahl eines neuen Mitgliedes in den Ortsverbandsvorstand. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Diese Form der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Eine</ins> Abwahl kann nicht Gegenstand eines <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Initiativantrages</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dringlichkeitsantrages</ins> sein.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11)</ins> Der Ortsverbandsvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend ist<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(12) Der Ortsverbandsvorstand kann Arbeitsgemeinschaften anerkennen und<br>auflösen. Näheres legt das AG-Statut des Ortsverbandes fest</ins>.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 8 Rechnungsprüfer/innen</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 6 Finanzen<br><br>(1) Die Schatzmeister:in verwaltet die Finanzen des Ortsverbandes und ist für die<br>ordnungsgemäße Rechnungslegung gemäß Parteiengesetz verantwortlich.<br><br>(2) Die Schatzmeister:in legt dem Ortsverbandsvorstand jährlich einen<br>Haushaltsplan vor, den der Ortsverbandsvorstand nach Beschlussfassung<br>wiederum der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorlegt. Bis zu<br>einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung kann vom<br>Vorstand im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung pro Monat ein Zwölftel<br>des letzten Jahresbudgets verausgabt werden.</strong></p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) </ins>Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer*innen und zwei Vertreter*innen, deren Amtszeit zwei Jahre beträgt<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(4) Die Rechnungsprüfer:innen prüfen den jährlichen Haushaltsabschluss und<br>legen der Mitgliederversammlung einen Rechnungsprüfungsbericht vor</ins>.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">7</ins> Wahlen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 123:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">10</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">8</ins> Urabstimmung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 127:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">11</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">9</ins> Haftung und Vermögen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 134 bis 141:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 12 Arbeitgeber</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der Ortsverbandsvorstand ist Arbeitgeber der Beschäftigten des Ortsverbandes.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 13 Rechtsgeschäfte</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sprecherin und Sprecher des Ortsverbandsvorstandes können den Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Vollmacht ist begrenzt auf die Dauer der Amtszeit. Sie kann jederzeit durch Beschluss des Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">14</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Auflösung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 145 bis 147:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, wird das Vermögen des Ortsverbandes an anerkannte Umweltverbände überwiesen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">2. Bei Auflösung des Ortsverbandes fällt das vorhandene Vermögen an die nächsthöhere Gliederung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">15</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">11</ins> Inkrafttreten und Wirksamkeit<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Änderungen beschlossen von den Mitgliedern des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte bei der Mitgliederversammlung am 07.05.2026</ins></strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Geändert: § 10 (2) - Verteilung des verbleibenden Vermögens bei Auflösung des Ortsverbands.</p>
<p>Dieser Absatz ist in der aktuellen Fassung laut LGS nicht rechtens. Parteigelder müssen generell an die nächsthöhere Gliederung, bzw. an die Partei fließen. Zudem ist in der aktuellen Fassung unklar, welche(n) konkrete(n) Verein(e) das Vermögen erhalten würden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 23:57:16 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu A1: Vorgeschlagener neuer Satzungstext (Satzungsänderungsantrag S2)</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105334</link>
                        <author>Lukas Anstett (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105334</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58787_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 178 bis 179:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, wird das Vermögen des Ortsverbandes an anerkannte Umweltverbände überwiesen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2) Bei Auflösung des Ortsverbandes fällt das vorhandene Vermögen an die nächsthöhere Gliederung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Ansicht des Änderungsantrags S2-Ä4 von Lukas Anstett. Begründung:</p>
<blockquote>
<p>Dieser Absatz ist in der aktuellen Fassung laut LGS nicht rechtens. Parteigelder müssen generell an die nächsthöhere Gliederung, bzw. an die Partei fließen. Zudem ist in der aktuellen Fassung unklar, welche(n) konkrete(n) Verein(e) das Vermögen erhalten würden.</p>
</blockquote></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 23:57:08 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu A1: Vorgeschlagener neuer Satzungstext (Satzungsänderungsantrag S2)</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105332</link>
                        <author>Lukas Anstett (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105332</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58787_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 195 bis 196 einfügen:</h4><div><p>Hilfsweise gilt eine vergleichbare Bestimmung, die in der Satzung des Landes- und/oder Bundesverbandes enthalten ist, entsprechend.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>----<br><br>Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung des OV Saarbrücken-Mitte<br>Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Saarbrücken-Mitte<br><br>Präambel<br><br>Diese Geschäftsordnung ist gilt für die Mitgliederversammlung – ist aber gedacht für alle Gremien und Organe der Grünen des Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte. Sie dient als Leitfaden auch für sonstige Sitzungen und ihre Regelungen können analog angewendet werden.<br><br>§1 Ortsverbandsmitgliederversammlung (OMV)<br><br>Die Versammlungen der Ortsverbandsmitglieder finden außerhalb der Schulferien des Saarlands, mindestens zweimal pro Jahr statt.<br><br>§2 Präsidium<br><br>Das vom Vorstand vorgeschlagene Präsidium wird von der OMV bestätigt.<br><br>§3 Mandatsprüfungskommission<br><br>Der Vorstand beruft für Wahlen und - soweit notwendig - für Abstimmungen eine Mandatsprüfungskommission, welche von der Versammlung bestätigt wird. Diese Kommission prüft das Stimmrecht der Versammlungsteilnehmer:innen und händigt stimmberechtigten Mitgliedern Stimmkarten aus.<br><br>§4 Protokoll<br><br>Über die Sitzungen der OMV wird ein Protokoll geführt. Dieses muss<br>1. Zeit und Ort der Sitzung<br>2. die Tagesordnung<br>3. den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse sowie das Ergebnis der Abstimmungen<br>enthalten.<br><br>Dieses Protokoll muss 14 Tage nach Ende der Versammlung allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden.<br><br>§5 Tagesordnung<br><br>1. Das Präsidium gibt den Entwurf des Vorstands für die Tagesordnung bekannt. Der Entwurf des Vorstands soll alle gemäß §6 Abs. 2 vorliegenden Anträge - wenn möglich - berücksichtigen und einzelnen Tagesordnungspunkten zuordnen.<br><br>2. Die OMV entscheidet zu Beginn der Sitzung über die Tagesordnung.<br><br>3. Änderungsanträge zur Tagesordnung sind zulässig und werden in der Regel nach einer Pro- und Kontrarede abgestimmt.<br><br>§6 Anträge<br><br>1. Alle Anträge sind schriftlich bei dem Präsidium einzureichen. GO-Anträge und Rückholanträge können durch das Präsidium auch in mündlicher Form zugelassen werden.<br><br>2. Anträge müssen vor Beginn der OMV beim Vorstand eingereicht sein. Antragsberechtigung und Antragsfrist richten sich nach der Satzung des Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte.<br><br>Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge. Diese müssen spätestens bis zu Beginn der Sitzung vorliegen. Die Dringlichkeit ist zu begründen.<br><br>Davon ausgenommen sind auch Anträge, die sich aus dem Verlauf eines Tagesordnungspunktes ergeben. Diese sind nur dann zulässig, wenn sie dem Präsidium schriftlich vorgelegt werden. Über die Befassung von Anträgen entscheidet die OMV dann mit einfacher Mehrheit.<br><br>3. Anträge mit möglichen finanziellen Auswirkungen bedürfen einer Stellungnahme des/r Schatzmeisters:in und müssen diesem/r vorgelegt werden.<br><br>4. Änderungsanträge sind - wenn möglich - vor Befassung des Antrages, auf den sie sich beziehen, einzubringen. Beziehen sich die Anträge auf ein den Mitgliedern mindestens eine Woche vorab zur Kenntnis gebrachten Antragsentwurf, so ist regelmäßig § 6 Abs. 2 anzuwenden.<br><br>Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen. Auf Antrag ist es möglich, Anträge alternativ abzustimmen bzw. Meinungsbilder über verschiedene alternative Anträge zu erstellen. Danach folgt die Schlussabstimmung.<br><br>5. Nur Mitglieder können Geschäftsordnungsanträge stellen und diese sind sofort zu behandeln. Zu ihnen wird je eine Pro- und Kontrarede zugelassen.<br><br>6. Soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, entscheidet die OMV mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen als abgegebene Stimmen gelten, ungültige Stimmen hingegen nicht. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.<br><br>7. Soll ein bereits abgeschlossener Tagesordnungspunkt erneut aufgerufen werden, ist ein Rückholantrag zu stellen. Dieser benötigt zur Annahme die Zustimmung von zwei Dritteln der Abstimmenden.<br><br>8. Persönliche Erklärungen sind nur am Ende eines Tagesordnungspunktes zulässig.<br><br>§7 Redebeiträge<br><br>1. Das Präsidium führt eine Redeliste zu den einzelnen Tagesordnungspunkten. Die Redeliste wird nach Bekanntgabe durch das Präsidium eröffnet und nach der Reihenfolge der Eingänge der Meldungen geführt. Die Redeliste ist geschlechtsdifferenziert zu führen und abwechselnd mit einer Frau und einem offenen Platz zu besetzen. Das Präsidium kann, wenn es dem Verlauf der Debatte dient, unabhängig von der Redeliste das Wort erteilen.<br><br>2. Aussprachen werden im Voraus zeitlich begrenzt. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Aussprache beendet, unabhängig von den noch vorhandenen Wortmeldungen. Eine Verlängerung kann auf Antrag der Versammlung beschlossen werden.<br><br>3. Die Redezeit kann auf Vorschlag des Präsidiums für den jeweiligen Tagesordnungspunkt begrenzt werden.<br><br><br>§8 Allgemeine Bestimmungen<br><br>1. Das Hausrecht wird im Sinne des Mietvertrages von dem Präsidium ausgeübt.<br><br>2. Die Geschäftsordnung und Änderungen an der Geschäftsordnung treten mit dem Ende der beschlussfassenden Versammlung in Kraft. Die Amtszeit von neu und wiedergewählten Personen beginnt mit dem Ende der Wahlversammlung.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Ansicht zum Änderungsantrag S2-Ä3 von Christian Fiebrig. Begründung:</p>
<blockquote>
<p>In der Satzungsgruppe wurde eine Geschäftsordnung für die MV durch die Mitglieder der Gruppe diskutiert und dem Vorstand empfohlen. Eine Geschäftsordnung für eine MV soll einen verlässlichen Rahmen für eine MV geben, die den Teilnehmenden, aber auch dem Präsidium anzeigt, wie eine MV ablaufen soll.</p>
<p>In der hier empfohlenen GO sind Bestimmungen zu Einladung, Präsidium, Protokoll, Tagesordnungspunkten, Anträgen, GO Anträgen und Redezeiten enthalten.</p>
</blockquote></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 22:54:35 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu A1: Vorgeschlagener neuer Satzungstext (Satzungsänderungsantrag S2)</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105329</link>
                        <author>Lukas Anstett (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105329</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58787_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 77 bis 79:</h4><div><p>Ortsverbandsvorstand und anerkannten Arbeitsgemeinschaften an die Versammlung gestellt werden. Diese Anträge müssen spätestens <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">am siebten Werktag</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">sieben Tage</ins> vor der Mitgliederversammlung in Schriftform an den Ortsverbandsvorstand gestellt </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Ansicht zum Änderungsantrag S2-Ä2 von Christian Fiebrig. Begründung:</p>
<blockquote>
<p>Bisher steht in der Satzung, dass 7 Werktage vor der MV ein Antrag gestellt werden muss. Ein Werktag bezeichnet in der Regel einen Wochentag, der kein Sonn oder Feiertag ist. Unter Umständen kann die Antragsfrist dadruch sich mit der Ladungsfrist zu einer MV (14 Tage) zeitlich recht nah sein und Mitgliedern die Möglichkeit einen Antrag zu schreiben erschweren.<br>
In Prä-Internet Zeiten waren 7 Werktage sicherlich auch notwendig, um Anträge Mitgliedern wieder zugänglich zu machen. Durch die Benutzung von Antragsgruen und Internet sollte es kein Problem sein, die Antragsfrist etwas zu entspannen.</p>
</blockquote></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 22:42:32 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A1: Vorgeschlagener neuer Satzungstext (Satzungsänderungsantrag S2)</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105327</link>
                        <author>Lukas Anstett (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Vorgeschlagener-neuer-Satzungstext-21035/105327</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58787_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 155 bis 158:</h4><div><p>geheim vorzunehmen. Bei allen übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(2) Soweit dies nach dem Parteiengesetz und anwendbaren Wahlgesetzen zulässig ist, können Wahlen auch ganz oder teilweise als Briefwahl oder mit digitaler Abstimmungstechnik durchgeführt werden. Über den Modus der Durchführung von Wahlen sowie über die Art und Weise, wie die Mitglieder sich daran beteiligen können, ist mit der Einberufung zur Versammlung zu informieren.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3)</ins> In den Ortsverbandsvorstand ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Bei einem erforderlichen zweiten </p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 162:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Wahlen in gleiche Ämter können auf Antrag in einem Wahlgang gewählt werden.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Ansicht zum Änderungsantrag S2-Ä1 von Christian Fiebrig. Begründung:</p>
<blockquote>
<p>Die Möglichkeit zu haben Wahlen digital abzuhalten, soweit zulässig, eröffnet der Versammlung die Möglichkeit, dass in Zukunft das Wahlverfahren schneller voran geht und ein separates Auszählen nicht notwendig ist. Bei Wahlen nach den Wahlgesetzen ist dies idR nicht gegeben. Die Informationspflicht bei der Einberufung dient vor allem dazu, dass sichergestellt werden kann, dass alle Teilnehmenden sich im Klaren sind, welche Voraussetzung zur ordentlichen Teilnahme an der Versammlung sich ergeben.</p>
<p>Organisatorisch: Falls digitale Wahlen geplant werden, kann man ein IT-Support Team bereitstellen und Mitgliedern helfen, sich mit ihren Endgeräten einzuloggen. Im Vorfeld kann man auch aufrufen, seinen Gruene Netz Account zu aktivieren bzw auch rechtzeitig zurückzusetzen.<br>
Weiterhin sollte der Vorstand als Hauptträger der Organisation einer MV auch dafür sorgen, dass eine gewisse Menge an Batterien vor Ort sind (zB durch Aufruf an Mitglieder). Auch können Mitglieder eine gewisse Anzahl an Altgeräten spenden, die auf Werkseinstellungen zurückgesetzt, benutzt werden können, falls Mitglieder kein oder kein funktionierendes Endgerät haben.</p>
</blockquote></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 22:38:53 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu Satzung OV Mitte</title>
                        <link>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Satzung-OV-Mitte-8871/105311</link>
                        <author>Christian Fiebrig (KV Saarbrücken)</author>
                        <guid>https://mvOVMitte070526.antragsgruen.de/mvOVMitte070526/Satzung-OV-Mitte-8871/105311</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_58790_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 3 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 6 bis 7 einfügen:</h4><div><p>Gebietsverband im Sinne des § 4 Abs. 2 Parteiengesetz mit Sitz in Saarbrücken. Sein Tätigkeitsbereich ist der Bezirk Mitte der Landeshauptstadt Saarbrücken<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(2) Die Satzungen des <strong>Landesverbandes </strong>Saar und des Bundesverbandes<br>einschließlich Frauenstatut und Vielfaltsstatut sind für den Ortsverband<br>verbindlich und finden sinngemäß Anwendung. Davon abweichende<br>Regelungen sind, soweit zulässig, nur durch die Satzung und die<br>Geschäftsordnung des Ortsverbandes möglich</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 9 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>Für die Aufnahme als Mitglied und die Beendigung der Mitgliedschaft, die Rechte </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 12 bis 14:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 3 Rechte und Pflichten</strong><strong>der Mitglieder</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Jedes Mitglied hat das Recht und die Aufgabe, an der politischen Willensbildung der Partei im Rahmen der Satzung mitzuwirken, insbesondere durch </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 17 bis 20:</h4><div><p>an Landesversammlungen durch Beteiligung an Aussprachen, Abstimmungen und Stellung von Anträgen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(3) Jedes Mitglied gibt bei Eintritt in der Regel eine gültige E-Mail-Adresse an und<br>teilt spätere Änderungen unverzüglich der Orts- oder Landesgeschäftsstelle mit,<br>um eine schnelle Kommunikation und zuverlässige Erreichbarkeit für<br>satzungsgemäße Mitteilungen und Informationen über Maßnahmen zur<br>Erfüllung des Verbandszwecks zu gewährleisten</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Jedes Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag. Dies ist in der Regel 1 % des Nettoeinkommens aber min. 10 Euro bei Einkommenssteuerpflichtigen bzw. min. 5 </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 25 bis 26:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Beitragsreduzierungen sind nur im Einzelfall und aus gewichtigen<br>sozialen Gründen möglich. Sie bedürfen eines Beschlusses des zuständigen Organs<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 29 bis 30 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6) </ins>Im Übrigen gelten die Regelungen der Landessatzung und der Beitrags- und </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 32 bis 39:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">3</ins> Gliederung des Ortsverbandes</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der räumliche Geltungsbereich des Ortsverbandes deckt sich mit den administrativen und politischen Gliederungen des Stadtbezirks Saarbrücken Mitte. Ortsteilverbände können auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gegründet werden.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der räumliche Geltungsbereich des Ortsverbandes deckt sich mit den administrativen und politischen Gliederungen des Stadtbezirks Saarbrücken Mitte.</ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 5 Organe des Ortsverbandes</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Die Organe des Ortsverbandes sind:</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 42 bis 54:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2. Ortsverbandsvorstand sowie alle zu bildenden Kommissionen sind zu mindestens 50 Prozent mit Frauen zu besetzen. Sollte keine Frau für einen den Frauen zustehenden Platz kandidieren oder gewählt werden, so kann an ihrer Stelle auch ein Mann kandidieren bzw. gewählt werden.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">4</ins> Mitgliederversammlung</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1)</ins> Die Mitgliederversammlung entscheidet über Anträge des Ortsverbandsvorstandes, der Mitglieder, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der Ortsteilverbände,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anerkannten</ins> Arbeitsgemeinschaften sowie über <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Initiativanträge</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dringlichkeitsanträge</ins>. Ihr obliegt die Beschlussfassung über alle Satzungen und Ordnungen des Ortsverbandes.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Die Mitgliederversammlung wählt den Ortsverbandsvorstand und die Delegierten des Ortsverbandes für die entsprechenden Vertreterversammlungen.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3)</ins> Schließlich entscheidet sie über sämtliche Aufgaben des Ortsverbandes, die keinem anderen Organ übertragen sind. Insbesondere gehört hierzu die Aufstellung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 56 bis 61:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Die Mitgliederversammlung wird mindestens zweimal jährlich vom Ortsverbandsvorstand einberufen. Sie ist auf Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern oder 10 Prozent der Mitglieder vom Vorstand einzuberufen, wenn die Antragsteller dies unter Angabe einer Tagesordnung beantragen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(5) Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.<br><br>(6) Die Mitgliederversammlung tagt grundsätzlich ö ffentlich , solange der<br>Ortsverbandvsorstand keine abweichende Regelung trifft. Auf Antrag stimmt die<br>Mitgliederversammlung in der Sitzung über die Öffentlichkeit der Versammlung<br>ab</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Mitgliederversammlungen sind mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und den einzuhaltenden </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 68 bis 71:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(8)</ins> Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestens </ins>zehn Prozent der anwesenden stimmberechtigen Ortsverbandsmitglieder beschlussfähig.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(9)</ins> Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 73 bis 75:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(10)</ins> Anträge können von stimmberechtigten Ortsverbandsmitgliedern, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ortsteilverbänden,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">O</ins> dem Ortsverbandsvorstand und <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anerkannten </ins>Arbeitsgemeinschaften an die Versammlung gestellt werden. Diese Anträge müssen spätestens am siebten Werktag </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 77 bis 79:</h4><div><p>gestellt werden. Eine digitale Einreichung ist möglich.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9. Initiativanträge</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11) Dringlichkeitsanträge</ins> sind <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">solche </del>Anträge, die nicht innerhalb der Fristen eingegangen sind. Sie bedürfen zu ihrer Behandlung in der Mitgliederversammlung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 81 bis 98:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">5</ins> Ortsverbandsvorstand</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1. Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend. Er wird durch die beiden Vorsitzenden nach außen vertreten. Der Ortsverbandsvorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der Ortsverbandsvorstand bestimmt die Politik des Ortsverbandes zwischen den Mitgliederversammlungen maßgebend. Er wird durch die beiden Sprecher:innen nach außen vertreten.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">a) Der Ortsverbandsvorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung und verwaltet die Finanzen in eigener Verantwortung.<br>b) Der Ortsverbandsvorstand ist Arbeitgeber der Beschäftigten des<br>Ortsverbandes<br><br>c) Die beiden Sprecher:innen des Ortsverbandsvorstandes können den<br>Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten. Die Vollmacht ist begrenzt<br>auf die Dauer der Amtszeit</ins>. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Sie kann jederzeit durch Beschluss des<br>Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.(2) </ins>Der Ortsverbandsvorstand wird gewählt von der Mitgliederversammlung. Er besteht aus:</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Sprecherin und einem Sprecher als Vorsitzende</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei Sprecher:innen als Vorsitzende</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Schatzmeisterin bzw. einem Schatzmeister</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">als stellvertretende Vorsitzende bzw. stellvertretender Vorsitzender</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>zwei stellvertretenden Vorsitzenden</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Beisitzerinnen bzw. Beisitzern</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>eine:r Schatzmeister:in</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Über die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer entscheidet die Mitgliederversammlung.</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>maximal vier Beisitzer:innen</li></ul><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) Sowohl die Vorstandsplätze als Ganzes als auch die beiden Plätze der<br>Vorsitzenden und die beiden Plätze der stellvertretenden Vorsitzenden werden<br>nach dem Frauenstatut mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt</ins>.<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(4) </ins>Alle Gewählten bilden den Vorstand. Die Geschäfte des Ortsverbandes führt der geschäftsführende Vorstand bestehend aus <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sprecherin, Sprecher</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Vorsitzenden, stellvertenden Vorsitzenden</ins> und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schatzmeisterin bzw. </del>Schatzmeister<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">:in</ins>.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Die Amtszeit der Mitglieder im Ortsverbandsvorstand beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl in den Vorstand ist möglich. Scheiden einzelne Vorstandsmitglieder </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 101 bis 112:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6)</ins> Die Wahl in den Ortsverbandsvorstand schließt die gleichzeitige Wahrnehmung von Mandaten und anderen Parteiämtern nicht aus.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(7) Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich mitgliederöffentlich. Die<br>Öffentlichkeit ist jedoch insbesondere auszuschließen:<br><br>• bei der Behandlung von Personalangelegenheiten,<br>• bei der Behandlung von Mitgliederdaten,<br>• bei der Behandlung von Vertragsentwürfen bzw. Änderungsentwürfen zu<br>bestehenden Verträgen,<br>• bei der Behandlung der Ergebnisse von angestellten Preisvergleichen,<br>• bei der Behandlung von Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten (auch<br>Mietverträgen),<br>• bei der Behandlung von Schlichtungsverfahren nach<br>Landesschiedsgerichtsordnung<br><br>Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist schriftlich zu begründen.<br><br>(8) Ort und Zeit der Vorstandssitzungen sind dem Ortsverband in geeigneter<br>Weise bekannt zu geben. Über Sitzungen des Ortsverbandvorstandes sind<br>Beschlussprotokolle zu führen</ins>. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Diese sind auf Verlangen den Mitgliedern des<br>Ortsverbandes auszuhändigen.<br><br>(9) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und macht diese den<br>Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt.<br><br>(10) </ins>Der Ortsverbandsvorstand bzw. einzelne Mitglieder des Ortsverbandvorstandes sind jederzeit abwählbar durch die Wahl eines neuen Mitgliedes in den Ortsverbandsvorstand. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Diese Form der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Eine</ins> Abwahl kann nicht Gegenstand eines <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Initiativantrages</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dringlichkeitsantrages</ins> sein.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11)</ins> Der Ortsverbandsvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend ist<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(12) Der Ortsverbandsvorstand kann Arbeitsgemeinschaften anerkennen und<br>auflösen. Näheres legt das AG-Statut des Ortsverbandes fest</ins>.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 8 Rechnungsprüfer/innen</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 6 Finanzen<br><br>(1) Die Schatzmeister:in verwaltet die Finanzen des Ortsverbandes und ist für die<br>ordnungsgemäße Rechnungslegung gemäß Parteiengesetz verantwortlich.<br><br>(2) Die Schatzmeister:in legt dem Ortsverbandsvorstand jährlich einen<br>Haushaltsplan vor, den der Ortsverbandsvorstand nach Beschlussfassung<br>wiederum der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorlegt. Bis zu<br>einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung kann vom<br>Vorstand im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung pro Monat ein Zwölftel<br>des letzten Jahresbudgets verausgabt werden.</strong></p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) </ins>Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer*innen und zwei Vertreter*innen, deren Amtszeit zwei Jahre beträgt<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>(4) Die Rechnungsprüfer:innen prüfen den jährlichen Haushaltsabschluss und<br>legen der Mitgliederversammlung einen Rechnungsprüfungsbericht vor</ins>.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">7</ins> Wahlen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 123:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">10</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">8</ins> Urabstimmung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 127:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">11</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">9</ins> Haftung und Vermögen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 134 bis 141:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 12 Arbeitgeber</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der Ortsverbandsvorstand ist Arbeitgeber der Beschäftigten des Ortsverbandes.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 13 Rechtsgeschäfte</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sprecherin und Sprecher des Ortsverbandsvorstandes können den Ortsverband in allen Rechtsgeschäften vertreten.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Vollmacht ist begrenzt auf die Dauer der Amtszeit. Sie kann jederzeit durch Beschluss des Ortsverbandsvorstandes rückgängig gemacht werden.</p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">14</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Auflösung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 147:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">15</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">11</ins> Inkrafttreten und Wirksamkeit<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Änderungen beschlossen von den Mitgliedern des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte bei der Mitgliederversammlung am 07.05.2026</ins></strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 160 bis 161 einfügen:</h4><div><p>Hilfsweise gilt eine vergleichbare Bestimmung, die in der Satzung des Landes- und/oder Bundesverbandes enthalten ist, entsprechend.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br><br>----<br><br>Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung des OV Saarbrücken-Mitte<br>Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Saarbrücken-Mitte<br><br>Präambel<br><br>Diese Geschäftsordnung ist gilt für die Mitgliederversammlung – ist aber gedacht für alle Gremien und Organe der Grünen des Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte. Sie dient als Leitfaden auch für sonstige Sitzungen und ihre Regelungen können analog angewendet werden.<br><br><br>§1 Ortsverbandsmitgliederversammlung (OMV)<br><br>Die Versammlungen der Ortsverbandsmitglieder finden außerhalb der Schulferien des Saarlands, mindestens zweimal pro Jahr statt.<br><br><br>§2 Präsidium<br><br>Das vom Vorstand vorgeschlagene Präsidium wird von der OMV bestätigt.<br><br><br>§3 Mandatsprüfungskommission<br><br>Der Vorstand beruft für Wahlen und - soweit notwendig - für Abstimmungen eine Mandatsprüfungskommission, welche von der Versammlung bestätigt wird. Diese Kommission prüft das Stimmrecht der Versammlungsteilnehmer:innen und händigt stimmberechtigten Mitgliedern Stimmkarten aus.<br><br><br>§4 Protokoll<br><br>Über die Sitzungen der OMV wird ein Protokoll geführt. Dieses muss<br>1. Zeit und Ort der Sitzung<br>2. die Tagesordnung<br>3. den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse sowie das Ergebnis der Abstimmungen enthalten.<br><br>Dieses Protokoll muss 14 Tage nach Ende der Versammlung allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden.<br><br>§5 Tagesordnung<br><br>1. Das Präsidium gibt den Entwurf des Vorstands für die Tagesordnung bekannt. Der Entwurf des Vorstands soll alle gemäß §6 Abs. 2 vorliegenden Anträge - wenn möglich - berücksichtigen und einzelnen Tagesordnungspunkten zuordnen.<br><br>2. Die OMV entscheidet zu Beginn der Sitzung über die Tagesordnung.<br><br>3. Änderungsanträge zur Tagesordnung sind zulässig und werden in der Regel nach einer Pro- und Kontrarede abgestimmt.<br><br><br>§6 Anträge<br><br>1. Alle Anträge sind schriftlich bei dem Präsidium einzureichen. GO-Anträge und Rückholanträge können durch das Präsidium auch in mündlicher Form zugelassen werden.<br><br>2. Anträge müssen vor Beginn der OMV beim Vorstand eingereicht sein. Antragsberechtigung und Antragsfrist richten sich nach der Satzung des Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte.<br><br>Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge. Diese müssen spätestens bis zu Beginn der Sitzung vorliegen. Die Dringlichkeit ist zu begründen.<br><br>Davon ausgenommen sind auch Anträge, die sich aus dem Verlauf eines Tagesordnungspunktes ergeben. Diese sind nur dann zulässig, wenn sie dem Präsidium schriftlich vorgelegt werden. Über die Befassung von Anträgen entscheidet die OMV dann mit einfacher Mehrheit.<br><br>3. Anträge mit möglichen finanziellen Auswirkungen bedürfen einer Stellungnahme des/r Schatzmeisters:in und müssen diesem/r vorgelegt werden.<br><br>4. Änderungsanträge sind - wenn möglich - vor Befassung des Antrages, auf den sie sich beziehen, einzubringen. Beziehen sich die Anträge auf ein den Mitgliedern mindestens eine Woche vorab zur Kenntnis gebrachten Antragsentwurf, so ist regelmäßig § 6 Abs. 2 anzuwenden.<br><br>Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen. Auf Antrag ist es möglich, Anträge alternativ abzustimmen bzw. Meinungsbilder über verschiedene alternative Anträge zu erstellen. Danach folgt die Schlussabstimmung.<br><br>5. Nur Mitglieder können Geschäftsordnungsanträge stellen und diese sind sofort zu behandeln. Zu ihnen wird je eine Pro- und Kontrarede zugelassen.<br><br>6. Soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, entscheidet die OMV mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen als abgegebene Stimmen gelten, ungültige Stimmen hingegen nicht. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.<br><br>7. Soll ein bereits abgeschlossener Tagesordnungspunkt erneut aufgerufen werden, ist ein Rückholantrag zu stellen. Dieser benötigt zur Annahme die Zustimmung von zwei Dritteln der Abstimmenden.<br><br>8. Persönliche Erklärungen sind nur am Ende eines Tagesordnungspunktes zulässig.<br><br><br>§7 Redebeiträge<br><br>1. Das Präsidium führt eine Redeliste zu den einzelnen Tagesordnungspunkten. Die Redeliste wird nach Bekanntgabe durch das Präsidium eröffnet und nach der Reihenfolge der Eingänge der Meldungen geführt. Die Redeliste ist geschlechtsdifferenziert zu führen und abwechselnd mit einer Frau und einem offenen Platz zu besetzen. Das Präsidium kann, wenn es dem Verlauf der Debatte dient, unabhängig von der Redeliste das Wort erteilen.<br><br>2. Aussprachen werden im Voraus zeitlich begrenzt. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Aussprache beendet, unabhängig von den noch vorhandenen Wortmeldungen. Eine Verlängerung kann auf Antrag der Versammlung beschlossen werden.<br><br>3. Die Redezeit kann auf Vorschlag des Präsidiums für den jeweiligen Tagesordnungspunkt begrenzt werden.<br><br><br>§8 Allgemeine Bestimmungen<br><br>1. Das Hausrecht wird im Sinne des Mietvertrages von dem Präsidium ausgeübt.<br><br>2. Die Geschäftsordnung und Änderungen an der Geschäftsordnung treten mit dem Ende der beschlussfassenden Versammlung in Kraft. Die Amtszeit von neu und wiedergewählten Personen beginnt mit dem Ende der Wahlversammlung.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>In der Satzungsgruppe wurde eine Geschäftsordnung für die MV durch die Mitglieder der Gruppe diskutiert und dem Vorstand empfohlen. Eine Geschäftsordnung für eine MV soll einen verlässlichen Rahmen für eine MV geben, die den Teilnehmenden, aber auch dem Präsidium anzeigt, wie eine MV ablaufen soll.</p>
<p>In der hier empfohlenen GO sind Bestimmungen zu Einladung, Präsidium, Protokoll, Tagesordnungspunkten, Anträgen, GO Anträgen und Redezeiten enthalten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 15:48:53 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>