Überarbeitung von § 1 und § 3. Hiermit wird der Name des Ortsverbands klar definiert (war vorher uneinheitlich) und auch auf die Mitgliedschaft in KV und LV verwiesen. Der Tätigkeitsbereich war vorher zweimal definiert, jetzt nur noch in § 1. Die Arbeitsgemeinschaften wurden in § 3 (Gliederungen) übertragen; die Aufgabe des Vorstands hier ist hauptsächlich administrativ, von daher ist eine Platzierung im Abschnitt zum Vorstand weniger sinnvoll.
| Antrag: | Vorgeschlagener neuer Satzungstext (Satzungsänderungsantrag S2) |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Lukas Anstett (KV Saarbrücken) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 04.05.2026, 13:03 |