Das Einführen von stellvertretenden Vorsitzenden schafft eine weitere Hierarchieebene und erhöht die Komplexität des Abstimmungsbedarfs im Vorstand.
Alternativ sollten die Rollen der Vorstandsmitglieder generell als aktiv handelnd verstehbar sein und deshalb nicht mit dem passiven Wort "Beisitzer:innen" benannt werden. Abgesehen von Bankgeschäften und Vertragszeichnungen können Vorstandsmitglieder die gleichen Berechtigungen wie die Vorsitzenden haben - ggf. im Einzelfall von diesen delegiert. So kann die Arbeitslast sich, auch ohne zusätzliche Stellvertretende, fast gleichmäßig auf mehrere Personen verteilen.