Ansicht zum Änderungsantrag S2-Ä2 von Christian Fiebrig. Begründung:
Bisher steht in der Satzung, dass 7 Werktage vor der MV ein Antrag gestellt werden muss. Ein Werktag bezeichnet in der Regel einen Wochentag, der kein Sonn oder Feiertag ist. Unter Umständen kann die Antragsfrist dadruch sich mit der Ladungsfrist zu einer MV (14 Tage) zeitlich recht nah sein und Mitgliedern die Möglichkeit einen Antrag zu schreiben erschweren.
In Prä-Internet Zeiten waren 7 Werktage sicherlich auch notwendig, um Anträge Mitgliedern wieder zugänglich zu machen. Durch die Benutzung von Antragsgruen und Internet sollte es kein Problem sein, die Antragsfrist etwas zu entspannen.