Überarbeitung des Paragraphen zur Mitgliederversammlung:
- § 4 (3) - Der OV kann nicht über Kandidierende bei Kommunalwahlen im ganzen Stadtgebiet entscheiden, diese Verantwortung liegt beim KV
- Absätze zu Anträgen in § 5 (neu) ausgelöst. Beinhaltet Ä2 von Christian Fiebrig (Antragsfrist 7 Tage vor der Versammlung)
- Änderungsantragsfrist explizit erwähnt (48 Stunden vorher). Bisher gibt es hierfür keine Regelung, weswegen wahrscheinlich die Regelung für den LPT greift. Es ist besser, das klar zu regeln.
- Einführung der Möglichkeit, eine Antragskommission einzusetzen.