Überarbeitung von § 1 und § 3. Hiermit wird der Name des Ortsverbands klar definiert (war vorher uneinheitlich) und auch auf die Mitgliedschaft in KV und LV verwiesen. Der Tätigkeitsbereich war vorher zweimal definiert, jetzt nur noch in § 1. Die Arbeitsgemeinschaften wurden in § 3 (Gliederungen) übertragen; die Aufgabe des Vorstands hier ist hauptsächlich administrativ, von daher ist eine Platzierung im Abschnitt zum Vorstand weniger sinnvoll.
| Basiert auf dem Änderungsantrag: | S2 zu Satzung OV Mitte |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Lukas Anstett (KV Saarbrücken) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 04.05.2026, 13:03 |