Neu §7.2 digitale Wahlen
Die Möglichkeit zu haben Wahlen digital abzuhalten, soweit zulässig, eröffnet der Versammlung die Möglichkeit, dass in Zukunft das Wahlverfahren schneller voran geht und ein separates Auszählen nicht notwendig ist. Bei Wahlen nach den Wahlgesetzen ist dies idR nicht gegeben. Die Informationspflicht bei der Einberufung dient vor allem dazu, dass sichergestellt werden kann, dass alle Teilnehmenden sich im Klaren sind, welche Voraussetzung zur ordentlichen Teilnahme an der Versammlung sich ergeben.
Organisatorisch: Falls digitale Wahlen geplant werden, kann man ein IT-Support Team bereitstellen und Mitgliedern helfen, sich mit ihren Endgeräten einzuloggen. Im Vorfeld kann man auch aufrufen, seinen Gruene Netz Account zu aktivieren bzw auch rechtzeitig zurückzusetzen.
Weiterhin sollte der Vorstand als Hauptträger der Organisation einer MV auch dafür sorgen, dass eine gewisse Menge an Batterien vor Ort sind (zB durch Aufruf an Mitglieder). Auch können Mitglieder eine gewisse Anzahl an Altgeräten spenden, die auf Werkseinstellungen zurückgesetzt, benutzt werden können, falls Mitglieder kein oder kein funktionierendes Endgerät haben.