| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung OV-Mitte |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5.1. Anträge |
| Antragsteller*in: | Christian Fiebrig (KV Saarbrücken) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 28.04.2026, 10:27 |
A2: Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des OV SB Mitte
Antragstext
Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung des OV Saarbrücken-Mitte
Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Saarbrücken-Mitte
Präambel
Diese Geschäftsordnung ist gilt für die Mitgliederversammlung – ist aber gedacht
für alle Gremien und Organe der Grünen des Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte. Sie
dient als Leitfaden auch für sonstige Sitzungen und ihre Regelungen können
analog angewendet werden.
§1 Ortsverbandsmitgliederversammlung (OMV)
Die Versammlungen der Ortsverbandsmitglieder finden außerhalb der Schulferien
des Saarlands, mindestens zweimal pro Jahr statt.
§2 Präsidium
Das vom Vorstand vorgeschlagene Präsidium wird von der OMV bestätigt.
§3 Mandatsprüfungskommission
Der Vorstand beruft für Wahlen und - soweit notwendig - für Abstimmungen eine
Mandatsprüfungskommission, welche von der Versammlung bestätigt wird. Diese
Kommission prüft das Stimmrecht der Versammlungsteilnehmer:innen und händigt
stimmberechtigten Mitgliedern Stimmkarten aus.
§4 Protokoll
Über die Sitzungen der OMV wird ein Protokoll geführt. Dieses muss
1. Zeit und Ort der Sitzung
2. die Tagesordnung
3. den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse sowie das Ergebnis der Abstimmungen
enthalten.
Dieses Protokoll muss 14 Tage nach Ende der Versammlung allen Mitgliedern
zugänglich gemacht werden.
§5 Tagesordnung
1. Das Präsidium gibt den Entwurf des Vorstands für die Tagesordnung bekannt.
Der Entwurf des Vorstands soll alle gemäß §6 Abs. 2 vorliegenden Anträge - wenn
möglich - berücksichtigen und einzelnen Tagesordnungspunkten zuordnen.
2. Die OMV entscheidet zu Beginn der Sitzung über die Tagesordnung.
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung sind zulässig und werden in der Regel nach
einer Pro- und Kontrarede abgestimmt.
§6 Anträge
1. Alle Anträge sind schriftlich bei dem Präsidium einzureichen. GO-Anträge und
Rückholanträge können durch das Präsidium auch in mündlicher Form zugelassen
werden.
2. Anträge müssen vor Beginn der OMV beim Vorstand eingereicht sein.
Antragsberechtigung und Antragsfrist richten sich nach der Satzung des
Ortsverbandes Saarbrücken-Mitte.
Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge. Diese müssen spätestens bis zu
Beginn der Sitzung vorliegen. Die Dringlichkeit ist zu begründen.
Davon ausgenommen sind auch Anträge, die sich aus dem Verlauf eines
Tagesordnungspunktes ergeben. Diese sind nur dann zulässig, wenn sie dem
Präsidium schriftlich vorgelegt werden. Über die Befassung von Anträgen
entscheidet die OMV dann mit einfacher Mehrheit.
3. Anträge mit möglichen finanziellen Auswirkungen bedürfen einer Stellungnahme
des/r Schatzmeisters:in und müssen diesem/r vorgelegt werden.
4. Änderungsanträge sind - wenn möglich - vor Befassung des Antrages, auf den
sie sich beziehen, einzubringen. Beziehen sich die Anträge auf ein den
Mitgliedern mindestens eine Woche vorab zur Kenntnis gebrachten Antragsentwurf,
so ist regelmäßig § 6 Abs. 2 anzuwenden.
Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen. Auf Antrag ist es
möglich, Anträge alternativ abzustimmen bzw. Meinungsbilder über verschiedene
alternative Anträge zu erstellen. Danach folgt die Schlussabstimmung.
5. Nur Mitglieder können Geschäftsordnungsanträge stellen und diese sind sofort
zu behandeln. Zu ihnen wird je eine Pro- und Kontrarede zugelassen.
6. Soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, entscheidet die OMV mit der
Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen als abgegebene Stimmen
gelten, ungültige Stimmen hingegen nicht. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag
abgelehnt.
7. Soll ein bereits abgeschlossener Tagesordnungspunkt erneut aufgerufen werden,
ist ein Rückholantrag zu stellen. Dieser benötigt zur Annahme die Zustimmung von
zwei Dritteln der Abstimmenden.
8. Persönliche Erklärungen sind nur am Ende eines Tagesordnungspunktes zulässig.
§7 Redebeiträge
1. Das Präsidium führt eine Redeliste zu den einzelnen Tagesordnungspunkten. Die
Redeliste wird nach Bekanntgabe durch das Präsidium eröffnet und nach der
Reihenfolge der Eingänge der Meldungen geführt. Die Redeliste ist
geschlechtsdifferenziert zu führen und abwechselnd mit einer Frau und einem
offenen Platz zu besetzen. Das Präsidium kann, wenn es dem Verlauf der Debatte
dient, unabhängig von der Redeliste das Wort erteilen.
2. Aussprachen werden im Voraus zeitlich begrenzt. Nach Ablauf dieser Zeit wird
die Aussprache beendet, unabhängig von den noch vorhandenen Wortmeldungen. Eine
Verlängerung kann auf Antrag der Versammlung beschlossen werden.
3. Die Redezeit kann auf Vorschlag des Präsidiums für den jeweiligen
Tagesordnungspunkt begrenzt werden.
§8 Allgemeine Bestimmungen
1. Das Hausrecht wird im Sinne des Mietvertrages von dem Präsidium ausgeübt.
2. Die Geschäftsordnung und Änderungen an der Geschäftsordnung treten mit dem
Ende der beschlussfassenden Versammlung in Kraft. Die Amtszeit von neu und
wiedergewählten Personen beginnt mit dem Ende der Wahlversammlung.
Begründung
In der Satzungsgruppe wurde eine Geschäftsordnung für die MV durch die Mitglieder der Gruppe diskutiert und dem Vorstand empfohlen. Eine Geschäftsordnung für eine MV soll einen verlässlichen Rahmen für eine MV geben, die den Teilnehmenden, aber auch dem Präsidium anzeigt, wie eine MV ablaufen soll.
In der hier empfohlenen GO sind Bestimmungen zu Einladung, Präsidium, Protokoll, Tagesordnungspunkten, Anträgen, GO Anträgen und Redezeiten enthalten.
Unterstützer*innen
Zustimmung
Änderungsanträge
- Ä1 (Reinhard Schneeweiß (KV Saarbrücken), Eingereicht)